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Die Gesundheitskarte kommt
Ab Oktober 2011 soll die Gesundheitskarte eingeführt werden. Was sie kann, welche Daten sie enthält, was sie kostet - hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Krankenkassen, eigene Recherche
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Was soll die neue Karte bringen?
Die Gesundheitskarte soll Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern.
Sie berechtigt – wie die bisherige Krankenversichertenkarte auch – zur Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen.
Darüberhinaus kann sie Patientendaten wie Krankheitsbiographie, Allergien, Medikationen speichern.
Das soll eine einheitliche Behandlungen ermöglichen und teure Doppelbehandlungen einsparen.
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Die Pflichtangaben
Zum Pflichtteil gehören Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift, Angaben zur Krankenversicherung und ab 15 Jahren ein Foto.
Die Rückseite ist für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, European Health Insurance Card) ausgerüstet.
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Freiwillige Angaben
Der Mikrochip auf der Gesundheitskarte ermöglicht die Speicherung medizinischer Daten.
Sie sollen einen Überblick über die Gesundheit des Patienten ermöglich: Dazu zählen etwa Impfstatus, Allergien, Verlauf chronischer Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen.
In Notfällen ermöglichen solche Daten eine zielsichere Behandlung. Dem Arzt stehen zusätzliche, manchmal lebensrettende Informationen zur Verfügung.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte ist auch eine freiwillige Arzneimitteldokumentation verbunden.
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Wer hat Einblick auf die Daten?
Auf die Daten zugreifen dürfen nur Personen aus medizinischen Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte oder Apotheker.
Der Patient muss vorher ausdrücklich zustimmen.
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Wie sicher sind meine Daten?
Möglichst große Sicherheit soll das "Zwei-Schlüssel-Prinzip" liefern.
Im Gegensatz zur bisherigen Versichertenkarte, die eine reine Speicherkarte ist, enthält die neue Gesundheitskarte einen Mikroprozessor.
Dadurch können sensible Informationen verschlüsselt werden. Um auf die medizinischen Daten zugreifen zu können, müssen der elektronische Arztausweis und die Gesundheitskarte zusammen in das Kartenterminal geschoben werden.
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Das elektronische Rezept zählt zu den Pflichtanwendungen der Gesundheitskarte.
Das alte Rezept auf Papier entfällt.
Der Arzt speichert das Rezept auf der Gesundheitskarte, der Apotheker kann es später davon ablesen.
Erhoffter Vorteil: deutlich weniger Verwaltungsaufwand.
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Jeder Versicherte erhält die elektronische Gesundheitskarte – wie bisher die
Krankenversichertenkarte auch – von seiner Krankenkasse.
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"Nein", sagen die Kassen. Die alten Karten werden am Ende des Einführungsprozesses
ihre Gültigkeit verlieren
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Nach geltendem Recht ist die Aufnahme von Organspendeerklärungen auf der Gesundheitskarte nur auf freiwilliger Basis möglich.
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Derzeit noch nicht, jedoch haben sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission verpflichtet, entsprechende Möglichkeiten zu entwickeln.
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Je nach Ausgestaltung wird die gesamte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nach Berechnungen der Selbstverwaltung bis zu 1,4 Milliarden Euro kosten.
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Ist die Karte im Ausland gültig?
Derzeit noch nicht, jedoch haben sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission verpflichtet, entsprechende Möglichkeiten zu entwickeln.
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Und die Kosten?
Je nach Ausgestaltung wird die gesamte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nach Berechnungen der Selbstverwaltung bis zu 1,4 Milliarden Euro kosten.