Datenskandal bei der Bahn: Der Druck auf Mehdorn wächst
zuletzt aktualisiert: 29.01.2009 - 21:17Berlin (RPO). In der Affäre um die Überprüfung der Daten zehntausender Mitarbeiter wächst der Druck auf die Deutsche Bahn. Grüne und FDP griffen den Konzern scharf an, weil das Unternehmen erst nach tagelangem Lavieren die systematische Kontrolle der Daten von mehr als 170.000 Beschäftigten zugegeben hatte.
„Hier muss alles aufgeklärt werden”, sagte FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring der „Passauer Neuen Presse”. Er schloss einen Untersuchungsausschuss nicht aus. Der SPD-Innenexperte Dietmar Wiefelspütz sagte dagegen, es sei „unseriös”, schon jetzt nach einem Untersuchungsausschuss zu rufen. Die Ermittlungen stünden am Anfang.
Für die Einsetzung eines solchen Ausschusses sind ein Viertel der Bundestagsmitglieder erforderlich. Die Bahn verteidigte den Abgleich der Mitarbeiter-Daten mit Lieferanten als reinen „Routinevorgang”. Wie die „Süddeutsche Zeitung” berichtet, ist der Bahn-Aufsichtsrat verärgert, dass nur der vierköpfige Prüfungsausschuss des Kontrollgremiums über die Überprüfung von 173.000 Mitarbeitern informiert wurde. Die anderen 16 Aufsichtsräte hätten davon offenbar nichts erfahren.
Dem Kontrollgremium habe Vorstandschef Hartmut Mehdorn zuletzt vor einer Woche lediglich mitgeteilt, es seien „keine Telefone abgehört, keine Konten eingesehen und keine Journalisten oder Aufsichtsräte bespitzelt” worden. Die massenhafte Kontrolle von Mitarbeitern erwähnte Mehdorn demnach mit keinem Wort.
Die Bahn ermittelt angeblich gegen einen Mitarbeiter, um Konzernchef Hartmut Mehdorn vor einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Beim „Projekt Uhu” sei es um Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter gegangen, der Mehdorn offenbar unter falschem Namen wegen eines angeblichen Steuerdelikts angezeigt habe, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger” unter Berufung auf einen Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix.
Die Bahn habe ein Schriftgutachten anfertigen lassen, das mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Mitarbeiter hingedeutet habe. Ihm sei gekündigt worden. Arbeitsgerichte hätten die Kündigung aber später für unwirksam erklärt.
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