Streitfall Zinswetten: Deutsche Bank in Sorge
VON THOMAS REISENER - zuletzt aktualisiert: 08.02.2011 - 21:30Karlsruhe (RP). Hunderte von Kommunen und Mittelständlern haben mit Zinswetten der Deutschen Bank Millionen verzockt. Am Dienstag beschäftigte sich erstmals der Bundesgerichtshof mit dem Skandal. Die Richter haben erhebliche Zweifel an der Beratung der Bank, die jetzt Milliardenforderungen befürchtet.
Der Deutschen Bank steht im Streit um die hoch riskanten Zinswetten eine empfindliche Niederlage vor dem höchsten deutschen Gericht bevor. Richter Ulrich Wiechers sagte am Dienstag in der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH), nach der vorläufigen Einschätzung des Senats habe die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen.
"Finger weg?"
Der Hinweis des Beraters auf einen theoretisch unbegrenzten Verlust habe nicht ausgereicht. „Hätte es hier nicht einfach heißen müssen ’Finger weg’?“, fragte der Richter.
In den Jahren 2005 bis 2007 soll die Deutsche Bank an 500 Firmen und 200 Kommunen sogenannte „Spread Ladder Swaps“ verkauft haben, bei denen die Kunden hoch spekulativ auf bestimmte Zinsentwicklungen spekulierten. Andere Institute haben ähnliche Produkte verkauft, weshalb jetzt die ganze Branche den Prozess vor dem BGH verfolgt.
45 Millionen Euro Verlust
Experten wie der Duisburger Finanz-Professor Rainer Elschen gehen allein in Nordrhein-Westfalen von über 100 geschädigten Kommunen aus. Zinswetten abgeschlossen haben zum Beispiel die Städte Neuss, Mönchengladbach, Solingen, Dormagen und Hagen – letztere verlor nach einem Vergleich mit der Deutschen Bank bei den Geschäften unter dem Strich rund 45 Millionen Euro.
Zwar verschob der BGH die Urteilsverkündung überraschend auf den 22. März. Aber an einem Urteil zulasten der Deutschen Bank und zugunsten ihrer Zinswett-Kunden haben die meisten Beobachter nach den richterlichen Einlassungen von gestern kaum noch Zweifel: Richter Wiechers ließ erkennen, dass die Deutsche Bank ihre Fürsorgepflicht verletzt hat. Am 25. August 2007 machte die Rheinische Post ihre Titelseite mit der Schlagzeile „Zinswetten: Deutscher Bank droht Milliarden-Klage“ auf. Der Protest des Geldhauses erfolgte postwendend.
Milliardenforderungen
„Völlig übertrieben“ sei diese Darstellung, beschwerte die Pressestelle sich damals am Telefon. Vor den hohen Richtern des BGH ließ die Bank sich gestern allerdings ganz anders ein. Als die Stimmung in der Verhandlung sich erkennbar gegen die Banker drehte, betonte der Rechtsvertreter der Deutschen Bank die Tragweite eines für das Institut negativen Urteils mit diesen Worten: „Dann lösen Sie eine zweite Finanzkrise aus“, warnte Anwalt Rainer Hall die Richter. Und: „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“
Konkret geht es in Karlsruhe um den Verkauf einer Zinswette an den hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille, der 2005 mit einem „Zins Ladder Swap“ Zinsen sparen wollte. Nach zwei Jahren stieg Ille mit gut 540.000 Euro Verlust aus der Wette aus und forderte Schadenersatz.
"Erdrutsch"
Das erwartete Grundsatzurteil könnte für die Branche weitreichende Folgen haben. Ein für die Bank negatives Urteil löse einen „Erdrutsch“ aus, so die Vertreter der Deutschen Bank vor Gericht. Bliebe der Senat dabei, schüfe er eine neuartige Pflicht für alle Banken, über ihre Renditen bei einem Geschäft aufzuklären.
Anlass für diese Einschätzung waren Einlassungen des Richters, die Bank habe versäumt, über die für das Unternehmen ungünstige Struktur des Produktes aufzuklären: Ille musste erst einen „negativen Marktwert“ des Produkts von 80 000 Euro aufholen, mit dem die Bank ihr eigenes Risiko, ihre Kosten und ihren Gewinn abschöpfte. Dieses Eigeninteresse der Bank scheint in der Beratung des Geldhauses nicht ausreichend dargelegt worden zu sein.
Die Deutsche Bank wies die Ansicht des Gerichtes in der Verhandlung als „lebensfremd“ zurück: „Jeder Abiturient kann eine solche Berechnungsformel verstehen“, so Hall in der Verhandlung. Richter Wiechers sprach hingegen von einem „hoch komplizierten Finanztermingeschäft“, das der Unternehmer eben nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. Dennoch hatte die Bank den Großteil Dutzender Verfahren in ersten und zweiten Instanzen gewonnen.
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