Am 1. Januar tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Sie gilt dann einheitlich für alle Kapital- und Zinserträge.
Wir beantworten zehn wichtige Fragen.
Warum wird die Steuer eingeführt?
Durch die Abgeltungsssteuer soll die Besteuerung vereinfacht werden. Bisher werden Kapital- und Zinserträge unterschiedlich eingestuft. Ab Januar gilt dann ein einheitlicher Satz für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei Wertpapieren.
Wie hoch ist die Steuer?
Steuerpflichtige Anleger zahlen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf ihre Erträge. Dazu kommen 5,5 Prozent von diesem Betrag als Solidaritätszuschlag plus neun Prozent davon als Kirchensteuer. Die maximale Belastungshöhe für einen Steuerpflichtigen beträgt demnach knapp 28 Prozent seiner Erträge.
Muss jeder Steuern zahlen?
Nein. Es gelten weiterhin die Steuerfreibeträge von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1602 Euro bei Ehepaaren. Darin enthalten sind 51 (102) Euro an Werbungskosten. Außerdem wird die Abgeltungssteuer nur auf Privatvermögen von Steuerpflichtigen fällig, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Und Geringverdiener, deren steuerpflichtiges Einkommen unter 7664 Euro pro Jahr liegt, müssen auch nicht zahlen – also viele Rentner und Studenten beispielsweise. Sie können dann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und werden von der Steuer befreit.
Welche Geldanlagen sind betroffen?
Sehr viele Investments – sowohl solche in Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fondsanlagen) als auch Festgelder und Termineinlagen. Die Steuer gilt sowohl für Dividenden als auch für Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen. Kursgewinne aus Anteilen an Fonds, die vor 2009 gekauft worden sind, bleiben dann von der Steuer verschont, wenn sie gesondert veröffentlicht werden. Außerdem gibt es Sonderregeln für bestimmte Zertifikate.
Was ist mit Immobilien?
Da bleibt alles beim Alten: Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie nach zehn Jahren verkauft, kassiert den Gewinn weiter steuerfrei.
Und Versicherungen?
Das gilt auch für Lebensversicherungen. Wer eine Police bis Ende 2004 abgeschlossen hat, die über mindestens zwölf Jahre läuft, kassiert das Geld steuerfrei. Wer sich danach versichert hat, muss 50 Prozent seiner Erträge versteuern und kann dies im Rahmen seiner Jahreserklärung mit seiner Einkommensteuerschuld verrechnen.
Kann man der Steuer entgehen?
Ja, dadurch, dass man noch bis zum Jahresende Geld anlegt. Die Abgeltungssteuer gilt nämlich erst für Investments ab 1. Januar 2009. Alles, was bis dahin abgeschlossen ist, unterliegt noch den alten Regeln. Das heißt: Wenn Sie Aktien bis zum Jahresende kaufen und danach die Spekulationsfrist von einem Jahr hinter sich gebracht haben, sind Verkaufsgewinne steuerfrei – was sie bis zu einer Freigrenze von 512 Euro ohnehin sind.
Wie wird die Steuer gezahlt?
Wie schon bisher behält die Bank, bei der Sie Ihr Geld angelegt haben, die fälligen Steuern sofort ein und leitet sie an das Finanzamt weiter. Mit der jährlichen Erklärung beim Fiskus können sich dann manche Steuerzahler einen Teil dieser Steuern zurückholen – nämlich jene, deren persönlicher Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liegt, die also mit der Abgeltungssteuer zunächst zuviel Steuern zahlen. Das Finanzamt macht in diesen Fällen eine so genannte „Günstigerprüfung“. Dafür muss man aber der Steuererklärung eine Bescheinigung seiner Bank über die von ihr einbehaltene Abgeltungssteuer beilegen.
Muss man die Freistellungsaufträge ändern?
Grundsätzlich ist das nicht notwendig, weil die Sparerfreibeträge im kommenden Jahr unverändert bleiben.
Was ist mit Auslandserträgen?
Wer Aktien ausländischer Unternehmen in seinem Depot hat, zahlt auf Erträge daraus genau so Abgeltungssteuer wie bei Aktien deutscher Firmen. Ausländische Depots muss man in der Steuererklärung angeben. Aber auch bei diesen Papieren zahlt man nicht mehr Steuer als bei Papieren im Inland.