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Das "Bad-Bank"-Gesetz: Die Zukunft der Landesbanken

VON MICHAEL BRÖCKER - zuletzt aktualisiert: 10.06.2009 - 08:58

Berlin (RP). Am Mittwoch macht das Kabinett mit dem "Bad Bank"-Gesetz den Weg frei für eine Radikalkur bei den Landesbanken. Die Institute dürfen Beteiligungen und Papiere auslagern, wenn sie fusionieren. Die WestLB gibt es dann nicht mehr.

Die Landesbanken müssen sich nach dem Willen der Bundesregierung bis Ende 2010 einer radikalen Schrumpfkur unterziehen. Die Bundesregierung will heute ein Gesetz beschließen, mit dem die Gründung von so genannten Bad Banks ermöglicht wird, in denen die angeschlagenen Institute wertlose Risiko-Papiere und nicht-strategische Beteiligungen auslagern können. So sollen die Bilanzen der Landesbanken bereinigt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bad Bank ist die Verpflichtung der Länder zur raschen Konsolidierung des Landesbankensektors. Das hatte auch die EU-Kommission als Bedingung für eine Zustimmung zu den Staatshilfen genannt. Von den sechs Finanzinstituten sollen Regierungskreisen zufolge maximal drei übrig bleiben. Die konkrete Ausgestaltung sollen die Länder verhandeln.

Rüttgers und Seehofer signalisieren Bereitschaft

Nach einem Treffen mit der EU-Kommission signalisierten NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Bayerns Regierungschef Horst Seehofer (CSU) Zustimmung zu den Plänen des Bundes. Die WestLB hat als einzige Bank bereits angekündigt, das Modell nutzen zu wollen.

Der Gesetzentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, erlaubt die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, in der die Landesbanken Risikopapiere und unrentable Unternehmensteile auslagern können. Diese Abwicklungsanstalten sind rechtlich gesehen keine Banken und unterliegen daher nicht der fortlaufenden bilanziellen Bewertung ihrer Wertpapiere nach Marktlage. Weil die Papiere in der Finanzkrise nahezu wertlos sind, müssen die Banken laufend Abschreibungen vornehmen.

Überraschende Einigung

Für potenzielle Verluste der in die Bad Bank verschobenen Papiere sollen die Alteigentümer der Landesbanken (nicht der Bund) entsprechend ihrer Beteiligungsquote haften. Das lehnt der Sparkassen- und Giroverband ab. Auch Hessen kündigte bereits gestern Widerstand gegen diese Haftungsregeln an.

Die Eigentümer der WestLB, das Land NRW und die Sparkassenverbände, hatten sich am Wochenende überraschend darauf geeinigt, ihre Garantien für ausgelagerte Risikopapiere von fünf Milliarden Euro auf neun Milliarden Euro fast zu verdoppeln. Die Bank will riskante Papiere wie Staatsanleihen und US-Studentendarlehen mit einem Gesamtvolumen von 73 Milliarden Euro aus der Bilanz nehmen.

Die Staatsgarantien sollen mögliche Kreditausfälle absichern. Bereits im Frühjahr 2008 hatten die Eigner der drittgrößten deutschen Landesbank einen Risikoschirm in Höhe von fünf Milliarden Euro für das Risiko-Wertpapierportfolio "Phoenix" aufgespannt und dort bereits Papiere mit einem Volumen von 23 Milliarden Euro ausgelagert.

Druck der Finanzaufsicht Bafin

Am 24. Juni sollen die neuen Garantien beschlossen werden. Nach Informationen unserer Redaktion aus Regierungskreisen waren die Sparkassenverbände nur unter Druck der Finanzaufsicht Bafin zu den Hilfen bereit. Die Aufsicht hatte höhere Garantien für die Giftpapiere verlangt, um ein Aus für die WestLB zu vermeiden. Angeblich lag die Kernkapitalquote nahe an der Mindestgrenze von vier Prozent. Die Sparkassen als Mit-Aktionäre waren demnach unter Zugzwang.

Nicht nur die WestLB hat in der Finanzkrise Milliarden durch Fehlspekulationen abschreiben müssen. Auch die HSH Nordbank, die BayernLB und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) verbuchten immense Verluste. Daraufhin hatte sich der Bund entschlossen, staatliche Hilfen nur anzubieten, wenn die Landesbanken bis 2011 fusionieren und neue Geschäftsmodelle entwerfen. Die WestLB wird es dann nicht mehr geben.

Sie könnte in einer "Landesbank Mitte" mit der Hessischen Landesbank aufgehen. Der Standort Düsseldorf dürfte drastisch verkleinert werden.

Quelle: RP

 
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