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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Neben Geldstrafen droht in besonders schweren Fällen auch Haft.
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Steuerhinterziehung wird mit einer
Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer bis zu zehnjährigen
Haftstrafe geahndet.
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Das
Strafmaß hängt von der Höhe des Betrages ab, aber auch von der Art der Steuer. Umsatz- und Lohnsteuer sind besonders sensibel.
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Ob jemand nach dem Steuerbetrug vorbestraft ist oder nicht, hängt von der Zahl der
Tagessätze ab, zu denen ein Steuersünder verurteilt wird.
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Eine
Vorstrafe gibt es ab 91 Tagessätzen.
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91 Tagessätze gibt es, je nach Gerichtsbezirk ab einem
Hinterziehungsbeitrag von 10.000 bis 15.000 Euro.
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Bei der Anzahl der Tagessätze gibt es große
regionale Unterschiede. So gibt es bei einem hinterzogenen Betrag von bis zu 15.000 Euro in Berlin und Hamburg 180, in Frankfurt nur 120 Tagessätze.
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Berechnet wird der Tagessatz immer gleich: Er entspricht dem Nettoeinkommen eines Arbeitstages.
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Mit einer
Freiheitsstrafe müssen Steuerhinterzieher ab einem Betrag von 50.000 Euro rechnen, bei einem Erstvergehen wird diese üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt.
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Straffrei geht noch derjenige aus, der sich selbst anzeigt. Die Bundesregierung will die Regeln für eine Selbstanzeige jedoch spätestens im April 2011 verschärfen.