DIW-Studie Frauenquote ist auf einem gutem Weg

Berlin · Die Frauenquote zeigt erste Wirkungen: In den Aufsichtsräten der 100 börsennotierten, voll mitbestimmungspflichtigen deutschen Unternehmen stieg der Anteil der Frauen im Jahr 2016 um vier Prozentpunkte auf 27 Prozent.

Frauenquote: Andere Länder sind Deutschland weit voraus
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Foto: dpa

Seit Anfang 2016 gilt das Gesetz zur Frauenquote. Nach dieser Regel sollen frei werdende Aufsichtsratsposten in den 100 Unternehmen so lange mit Frauen besetzt werden, bis ein Anteil von 30 Prozent erreicht ist. Das DIW untersucht regelmäßig aber auch den Anteil der Frauen in den Führungsetagen der 200 umsatzstärksten deutschen Unternehmen. Hier stiegen die Frauenanteile weniger stark, da die Frauenquote nicht für alle dieser Unternehmen gesetzlich zwingend war.

In den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen lag der Frauenanteil 2016 bei 23 Prozent, ein Plus von immerhin drei Punkten gegenüber 2015. In den Vorständen gab es aber nur acht Prozent Frauen, zwei Punkte mehr als 2015. Die Berechnungen zeigten, dass Unternehmen, die die 30-Prozent-Marke überschreiten, den Frauenanteil in den Aufsichtsräten danach kaum oder gar nicht mehr weiter erhöhten, sagte DIW-Expertin Elke Holst.

Gesetz zur Lohntransparenz auf den Weg gebracht

Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu verringern, hat die Bundesregierung zudem am Mittwoch das Gesetz zur Lohntransparenz von Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) auf den Weg gebracht. Damit wird für rund 14 Millionen Angestellte in größeren Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein Auskunftsrecht über das innere Lohngefüge eingeführt.

Angestellte sollen damit grundsätzlich ein Recht erhalten, von ihrem Arbeitgeber zu erfahren, was bis zu fünf Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Auf diese Weise sollen vor allem Frauen in die Lage versetzt werden, in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber höhere Gehälter durchzusetzen. Unternehmen mit über 500 Beschäftigten sollen regelmäßig über den Stand der Entgeltgleichheit berichten, heißt es zudem im neuen Gesetz.

In Deutschland verdienen Frauen weiterhin im Schnitt etwa 21 Prozent weniger als Männer, begründete Schwesig das Gesetz. Ein großer Teil dieser Lohnlücke hat strukturelle Ursachen: So arbeiten Frauen häufiger in Teilzeitjobs, in denen sie geringere Stundenlöhne erzielen. Sie wählen oft Berufe in schlechter bezahlten Branchen, und sie fallen aufgrund von Babypausen zurück. Nicht erklärt bleibt allerdings eine Restlücke von etwa sieben Prozent. Das neue Gesetz soll helfen, diese restliche Lücke zu beseitigen.

Kauder fordert Nachbesserungen an Entgelttransparenzgesetz

Während die Gewerkschaften das Gesetz begrüßten, hielten es die Arbeitgeber für überflüssig. Das Gesetz schaffe neue Bürokratie und erreiche nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sieht Nachbessserungsbedarf. "Es muss nun sichergestellt werden, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt nicht größer wird, auch nachdem das Gesetz endgültig verabschiedet ist", sagte Kauder unserer Redaktion.

Er verwies auf das Bürokratiebegrenzungsgesetz, wonach bei Schaffung von neuen bürokratischen Regelungen im gleichen Umfang bestehende Bürokratie abgebaut werden müsse. "Dem hat die Familienministerin bislang noch nicht Rechnung getragen", kritisierte Kauder. "Auf der Bürokratie-Entlastung der Wirtschaft an anderer Stelle bestehen wir ohne Wenn und Aber." Insgesamt dürften der Wirtschaft unterm Strich nicht neue bürokratische Auflagen auferlegt werden.

(mar)
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