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Tarifvergleich des Bundeskartellamtes: Drastische Unterschiede bei Gaspreisen in Deutschland

zuletzt aktualisiert: 03.01.2007 - 17:25

Bonn (RPO). Das Bundeskartellamt hat in einem ersten bundesweiten Vergleich große Unterschiede bei den Gaspreisen festgestellt. Der Vergleich umfasst die Angebote von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland. Die Unterschiede bei den Gaspreisen liegen bei bis zu 59 Prozent.

Kartellamtspräsident Ulf Böge rügte deshalb: "Im Gasbereich kommt der Wettbewerb trotz der Liberalisierung nur schleppend in Gang." Angesichts hoher Preise komme der Kontrolle der Anbieter durch die Wettbewerbsbehörde besondere Bedeutung zu.

Der von der Kartellbehörde veröffentlichte Gaspreisvergleich umfasst die Angebote von 739 Gasversorgern im ganzen Land und macht verblüffende Preisunterschiede sichtbar. So verlangen die Stadtwerke Soltau in Niedersachsen derzeit als billigster Anbieter für die Versorgung einer Wohnung mit 7000 Kilowattstunden Gas im Jahr lediglich 381 Euro. Die baden-württembergische Gasversorgung Blaubeuren berechnet dagegen für die gleiche Gasmenge laut Bundeskartellamt 605,86 Euro und damit 59 Prozent mehr.

Nur wenig kleiner fallen die Preisunterschiede bei der Abnahme größerer Gasmengen aus. So schwankt der Preis für die Versorgung eines Einfamilienhauses mit 20.000 Kilowattstunden im Jahr laut Bundeskartellamt zwischen 972 Euro bei den Städtischen Werken Magdeburg in Sachsen-Anhalt und 1392,80 Euro bei der bayerischen Inngas. Der Preisunterschied beträgt damit auch hier mehr als 43 Prozent. Auch bei der Abnahme noch größerer Gasmengen etwa für ein freistehendes Einfamilienhaus oder ein Sechsfamilienhaus lagen die Preisunterschiede über 40 Prozent. Der vollständige Preisvergleich kann auf der Internetseite der Wettbewerbsbehörde eingesehen werden.

Böge betonte, angesichts der hohen Preise sei es für Wirtschaft und Verbraucher wichtig, dass die Kartellbehörden prüften, ob die Gasversorger die marktbeherrschende Stellung in ihrem Versorgungsgebiet bei der Preissetzung missbräuchlich ausnutzten. Die Veröffentlichung der Gaspreise für Haushaltskunden solle hier mehr Transparenz schaffen.

Die nun vorhandene Datenbasis will die Wettbewerbsbehörde nutzen, um ihre Missbrauchsaufsicht noch effektiver zu machen. Dabei sollen die Preise der einzelnen Anbieter an besonders effizienten und strukturell vergleichbaren Gasversorgern gemessen werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Kartellamt eine Reihe von Gaspreismissbrauchsverfahren durchgeführt.

Quelle: ap

 
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