Edeka und Kaiser's Tengelmann Gabriel reicht Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein

Berlin/Karlsruhe · Das Bundeswirtschaftsministerium zieht wie angekündigt wegen der gestoppten Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka vor den Bundesgerichtshof (BGH).

 Die Fusion der beiden Lebensmittelketten sorgt seit Monaten für Ärger.

Die Fusion der beiden Lebensmittelketten sorgt seit Monaten für Ärger.

Foto: dpa

Am Montag sei Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf eingereicht worden, teilte das Ressort von Sigmar Gabriel (SPD) mit. Zugleich sei auch eine sogenannte zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eingereicht worden. "Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmittel einzulegen. Für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich - auch vor Gericht", begründete Sigmar Gabriel selbst diesen Schritt.

Das OLG Düsseldorf hatte am 12. Juli Gabriels Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt und dazu unter anderem eine mögliche Befangenheit Gabriels angeführt. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ließ der Düsseldorfer Kartellsenat keine Rechtsbeschwerde beim BGH zu. Dagegen hatte bereits Edeka eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, nun tat dies auch das Bundeswirtschaftsministerium. Gabriel hatte den Schritt am Wochenende angekündigt.

Minister weist Vorwurf der Befangenheit zurück

Den Verdacht, er könnte in dem Verfahren befangen gewesen sein, wies gabriel derweil erneut zurück. "Für mich ist weder nachvollziehbar, dass zulässige und übliche Gespräche zur sachgemäßen Vorbereitung der von mir ausgesprochenen Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen für die Ministererlaubnis unter Verdacht gestellt werden, noch dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen wird", erklärte er.

Der Eilbeschluss der Düsseldorfer Richter werfe "grundsätzliche Fragen" zum Ministererlaubnisverfahren auf, erklärte das Wirtschaftsministerium. Hier sei Aufklärung nötig auch im Hinblick auf künftige Erlaubnisentscheidungen.

Außerdem werde in der Nichtzulassungsbeschwerde "die fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs zum Vorwurf der Befangenheit" durch das OLG angeführt. Diese "fehlende Gewährung" sei auch Hintergrund der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde.

Bundesgerichtshof muss nun prüfen

Der BGH muss nun prüfen, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG in Ordnung geht oder nicht. Wenn nicht, muss es sich inhaltlich mit der Eilentscheidung der Düsseldorfer Kollegen auseinandersetzen.

Die Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka war zunächst am Bundeskartellamt gescheitert. Daraufhin beantragten die Unternehmen eine Sondererlaubnis von Gabriel, die der Minister - verbunden mit umfangreichen Auflagen - auch erteilte. Dagegen wiederum zogen Rewe und Markant vor das OLG Düsseldorf und hatten im Eilverfahren zunächst Erfolg.

Übernahme hängt am seidenen Faden

Wie es nun mit der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann weitergeht, ist offen. Schon nach dem Urteil des Düsseldorfer OLG hieß es, der Zusammenschluss könne sich erheblich verzögern. Denn es steht noch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Da dieses Verfahren sich aber zwei, drei Jahre hinziehen könnte, sei nicht auszuschließen, dass Edeka Interesse an einer Übernahme verliert.

(lai/afp)
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