Umstrittener Fahrdienst Einstweilige Verfügung gegen Uber wird neu verhandelt

Frankfurt/Main · Nach heftigen Debatten um den Fahrdienst Uber verhandelt das Landgericht Frankfurt am heutigen Dienstag erneut über die einstweilige Verfügung gegen die US-Firma. Ob das Gericht noch am Dienstag zu einem abschließenden Ergebnis kommt, ist ungewiss.

Was genau macht Uber eigentlich?
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Foto: dpa, jbu pzi

Das Gericht hatte auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland seine Entscheidung wegen Dringlichkeit in Abwesenheit des kalifornischen Start-ups gefällt. Uber legte Widerspruch ein.

Bis zu einer neuen Entscheidung ist es dem Unternehmen untersagt, über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fahrt. Das Unternehmen wollte seine Dienste aber weiter anbieten. Auch gegen einzelne Fahrer war die Genossenschaft in Frankfurt erfolgreich vorgegangen.

Uber bietet über eine Smartphone-App verschiedene Fahrdienste an, darunter auch von privaten Fahrern. Kern des Streits ist, dass die angeheuerten privaten Fahrer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und auch sonst nicht die hohen, teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes erfüllen. Das Taxigewerbe sieht darin einen unfairen Wettbewerb. Uber hat nach eigenen Angaben unterdessen aber "den größten Bedenken des Frankfurter Gerichts (...) Rechnung getragen". Um welche Kritikpunkte es ging, nannte das Start-up nicht.

Gabriel für mehr Wettbewerb in Taxi-Branche

Erst kürzlich engagierte Uber mit Mark MacGann einen bekannten europäischen Lobbyisten, der das Unternehmen in Europa, im Mittleren Osten und Afrika unterstützen soll. Auch der Strategieberater David Plouffe, der US-Präsident Barak Obama bei seinen Wahlkampf-Kampagnen unterstützt hatte, ist inzwischen im Boot.

Am Wochenende sprach sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in der "Wirtschaftswoche" für mehr Wettbewerb in der Taxibranche aus. "Aus wettbewerblicher Sicht halten wir generell eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Regelungen an die Anforderungen der digitalen Welt und den veränderten Mobilitätsbedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher für erforderlich", zitierte das Magazin aus einer Stellungnahme. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schloss dagegen zuletzt Änderungen an dem bestehenden Personenbeförderungsgesetz aus.

Zugleich erwartet der Geschäftsführer des Sixt-Fahrdienstes My Driver, Carl Schuster, dass bis 2020 der Anteil alternativer Anbieter auf dem Taximarkt 20 Prozent betragen könne

(dpa)
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