Nach Eon und RWE EnBW klagt auf Schadenersatz wegen AKW-Moratorium

Nach Eon und RWE fordert auch der Karlsruher Versorger EnBW Schadenersatz für das 2011 von Bund und Ländern erlassene Atommoratorium. Das Unternehmen kündigte an, die Klage noch vor Weihnachten einzureichen.

Gewinner und Verlierer des Atomausstiegs
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Foto: dapd

EnBW fordere für die damals verfügte dreimonatige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag, teilte das Unternehmen am Montag mit. Der Konzern reiche die Klage am Dienstag beim Landgericht Bonn ein. Damit wolle EnBW der Ende des Jahres eintretenden Verjährung zuvorkommen.

EnBW hatte sich als einziger der deutschen Akw-Betreiber mit Klagen wegen des Atomausstiegs bislang zurückgehalten. Das Unternehmen wies nun darauf hin, dass ohne diesen Schritt mögliche Ansprüche zum Jahresende verjähren würden. Zugleich deuteten bisherige Gerichtsentscheide darauf hin, dass die damaligen Anordnungen - in diesem Fall des Landes Baden-Württemberg in Absprache mit dem Bundesumweltministerium - rechtswidrig gewesen seien. Dadurch sei ein Schaden in niedriger dreistelliger Millionenhöhe entstanden.

Gegen Bund und Länder liegen vor deutschen und internationalen Gerichten bereits mehr als 20 weitere Klagen wegen des Atomausstiegs vor, darunter auch mehrere Verfassungsbeschwerden. Dabei geht es teilweise um Streitwerte in Milliardenhöhe. An den Verfassungsbeschwerden hat sich EnBW anders als die Konzerne RWE, Eon und Vattenfall bislang nicht beteiligt.

Dem Ausstiegsbeschluss von 2011 zufolge sollen alle deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 stillgelegt werden. Für die Abschaltung der einzelnen Anlagen gibt es einen genauen Fahrplan. Die nach der Fukushima-Katastrophe zunächst aus Sicherheitsgründen vorläufig vom Netz genommenen sieben ältesten Akw sowie die Anlage in Brunsbüttel waren gemäß der späteren Gesetzesnovelle nicht mehr wieder in Betrieb genommen worden.

(REU/dpa)
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