Gutachten: Entwurf für Lotto-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
zuletzt aktualisiert: 22.02.2007 - 13:20Frankfurt am Main (RPO). Der Entwurf für den Lotto-Staatsvertrag verstößt laut einem Gutachten gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht. In der Expertise werde das Staatsmonopol zur Regulierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage gestellt, teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit. Den Entwurf hatten die Länder-Regierungschefs beschlossen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte im Dezember den Entwurf für einen ab 2008 geltenden einheitlichen Glücksspiel-Staatsvertrag verabschiedet. Die DFL und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hatten daraufhin das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis sei, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen sowie der werbetreibenden Medien verletze. Betroffen seien die im Grundgesetz verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum, die allgemeine Handlungsfreiheit, die Medienfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot.
Europarechtlich beschränke der Glücksspiel-Staatsvertrag die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit, hieß es weiter. Das Gutachten wurde von dem Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) und dem Verwaltungsrechtler Clemens Weidemann erstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2006 entschieden, dass die Bundesländer bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln müssten. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen umgehend vor Suchtgefahren des Wettens warnen. Die Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter dürfe in der Übergangszeit von den Behörden der Länder grundsätzlich untersagt werden.
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