Bundeskartellamt: Eon zahlt Kunden Geld zurück
zuletzt aktualisiert: 06.10.2008 - 13:15Bonn (RPO). Im Ringen um niedrigere Gaspreise hat das Bundeskartellamt einen Erfolg erzielt. Sechs Tochterunternehmen des Energieriesen Eon einigten sich mit der Aufsichtsbehörde auf finanzielle Zusagen von 55 Millionen Euro für ihre Kunden, wie das Kartellamt am Montag in Bonn mitteilte.
Eine geplante Preiserhöhung werde von Oktober auf Dezember verschoben, zudem sollten Kunden mit der nächsten Abrechnung einen Bonus von im Schnitt 35 Euro erhalten. Im Gegenzug wurden die Ermittlungen gegen die Versorger eingestellt.
Das Kartellamt hatte im März Missbrauchsverfahren gegen 35 regionale Gasversorger eingeleitet, weil sie im Verdacht standen, überhöhte Preise von ihren Kunden zu kassieren. Mit sechs Unternehmen haben sich die Wettbewerbshüter nun geeinigt - dabei handelt es sich um Eon Hanse, Eon Avacon, Eon Mitte, Eon edis, Eon Thüringer Energie und Eon Bayern.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) begrüßte die Entlastung der betroffenen Kunden. Gerade die bereits für den Beginn der Heizperiode angekündigten Preiserhöhungen hätten für die Verbraucher erhebliche finanzielle Belastungen bedeutet. "Das konnte vom Bundeskartellamt verhindert werden."
Die Eon Vertrieb Deutschland GmbH erklärte, mit der zugesagten Entlastung der Kunden gingen die regionalen Eon-Unternehmen jetzt an die Grenzen der Rentabilität. Diese Einschätzung teilte auch das Kartellamt. Weiter betonte Eon Vertrieb, dem Konzern sei es darum gegangen, rasch Klarheit vor allem für die Kunden zu schaffen und einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden. Unabhängig davon gebe es zwischen E.ON und dem Kartellamt weiter "unterschiedliche Auffassungen" zu den im Ermittlungsverfahren angewandten Berechnungen und deren rechtlicher Einordnung.
Weitere Ergebnisse sollen bald bekannt gegeben werden
Das Bundeskartellamt erklärte, die Ergebnisse weiterer Verfahren sollten in Kürze ebenfalls bekannt gegeben werden. Mit dem Missbrauchsverfahren hatte die Bonner Behörde erstmals vom novellierten Kartellrecht Gebrauch gemacht, das ihr mehr Möglichkeiten bei der Missbrauchsaufsicht einräumt und ihr erlaubt, in einem vereinfachten Verfahren Preissenkungen durchzusetzen.
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