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Ex-Telekom-Chef kann aufatmen: Ermittlungen gegen Obermann eingestellt

zuletzt aktualisiert: 03.01.2011 - 19:08

Bonn (RPO). Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Ermittlungen wegen einer möglichen Verstrickung von Telekom-Chef René Obermann in Korruptionsfälle in Osteuropa eingestellt. Der Anfangsverdacht gegen den Manager habe sich nicht bestätigt, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.

Gegen Telekom-Chef Rene Obermann wird ermittelt.  Foto: AP, AP
Gegen Telekom-Chef Rene Obermann wird ermittelt. Foto: AP, AP

Im Zuge der Ermittlungen waren im August die Wohnung und das Büro Obermanns durchsucht worden. Die Staatsanwaltschaft leitete damals aufgrund von Informationen der US-Behörden Ermittlungen zunächst gegen acht Personen ein. Im Fall Obermanns seien die Ermittler "soweit durch. Wir haben nichts Belastendes gefunden", sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Fred Apostel.

Gegen fünf Verdächtige würden die Nachforschungen noch fortgesetzt. Darunter seien vier gegenwärtige oder ehemalige Mitarbeiter der Telekom-Mobilfunksparte T-Mobile. "Die werden sich noch erklären müssen", sagte Apostel.

Affäre um ungarische Tochter

Die Affäre dreht sich um Geschäfte der Magyar Telekom, bei der die Deutsche Telekom mit fast 60 Prozent größter Anteilseigner ist. Zwischen 2000 und 2007 sollen nach Telekom-Angaben insgesamt 31,95 Millionen Euro an Tochterfirmen der ungarischen Telekom in Montenegro (7,35 Millionen Euro) und vor allem Mazedonien (24,6 Millionen Euro) geflossen sein, die nach dem Verdacht der US-Börsenaufsicht der Bestechung im Ausland gedient haben könnten.

Das ist in den USA und inzwischen auch in Deutschland verboten. Die Telefon- beziehungsweise Mobilfunkunternehmen sollen sich damit Vorteile unter anderem bei der Regulierung verschafft haben. Die Zuständigkeit der US-Behörden ergibt sich, weil die Telekom damals an der Börse in New York notiert war.

Obermann kam ins Spiel, weil er von Ende 2002 bis November 2006 Vorstandsvorsitzender von T-Mobile International war. Die Telekom hatte die Vorwürfe von Anfang an entschieden zurückgewiesen.

Quelle: apd/nbe

 
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