Verwaltungsgericht Braunschweig Etihad: Gemeinschaftsflüge mit Airberlin bis 8. November sicher

München · Die Gemeinschaftsflüge von Airberlin und Etihad sind nach Angaben der arabischen Fluggesellschaft vorerst auch ohne eine Regierungsvereinbarung zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgesichert.

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Foto: dpa, zeh

Das Verwaltungsgericht in Braunschweig habe entschieden, dass die sogenannten Codeshare-Flüge zu Zielen nach Europa, in die USA und die Vereinigten Arabischen Emirate vorübergehend fortgesetzt werden können, teilte Etihad am Freitag mit. Die einstweilige Verfügung des Gerichts sei bis zum 8. November gültig.

Justiz war von Etihad eingeschaltet worden

Das Tauziehen um die Gemeinschaftsflüge von Airberlin und der arabischen Fluggesellschaft Etihad hatte sich zugespitzt: Zwei Tage vor Start des Winterflugplans schaltete Etihad die Justiz ein und beantragte eine einstweilige Verfügung, damit das Unternehmen auch ohne Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes die Gemeinschaftsflüge ab Sonntag anbieten kann. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, die Vereinigten Arabischen Emirate hätten sich bisher einer "tragfähigen Lösung" des Streits "verweigert".

Etihad teilte mit, die einstweilige Verfügung am Freitagmorgen "präventiv" beim Verwaltungsgericht Braunschweig beantragt zu haben, "um die Codeshare-Flüge mit Airberlin zu schützen". Etihad könne nicht länger warten, bis die deutsche Regierung eine Entscheidung fällt, ob sie die Codeshare-Flüge bestätigt. Passagiere beider Airlines hätten bereits über 82.000 Reisen auf den Routen gebucht.

Die arabische Fluggesellschaft wandte sich an das Verwaltungsgericht in Braunschweig, weil das Luftfahrt-Bundesamt in der Stadt seinen Sitz hat. Das Gericht war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Gemeinschaftsflüge sind grundsätzlich in einem Vertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten geregelt. Passagiere können die Strecken bei beiden Unternehmen unter einer eigenen Nummer (Code) buchen, aber nur eine Airline bedient die Strecke auch.

Abkommen deckt nicht alle Verbindungen ab

Insgesamt gibt es nach Angaben von Airberlin 65 dieser Verbindungen mit Etihad - 29 davon sind nicht durch das Abkommen gedeckt. Für diese Flüge gab es bisher eine Ausnahmegenehmigung. Diese läuft jedoch mit dem Wechsel auf den Winterflugplan aus. Beide Länder verhandeln über eine Neuregelung des Abkommens. Die Verhandlungen mit den Emiraten seien bislang ohne Ergebnis geblieben, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Die Bundesregierung sei weiter offen für Gespräche.

Für Airberlin würde die Verweigerung der Genehmigung eine Umsatzeinbuße von 140 Millionen Euro pro Jahr bedeuten; das würde das Unternehmen existenziell treffen. Die staatliche Airline Etihad mit Sitz in Abu Dhabi ist seit 2012 mit knapp einem Drittel an Airberlin beteiligt. Unternehmenschef James Hogan sicherte Airberlin zwar Ende September laut "Spiegel" die weitere Unterstützung zu - eine wichtige Voraussetzung sei aber, dass das Bundesverkehrsministerium Gemeinschaftsflüge zumindest im gleichen Umfang wie bisher erlaube.

(AFP)
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