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Einladungsfrist im Visier: EU-Gerichtshof prüft Verstaatlichung der HRE

zuletzt aktualisiert: 08.04.2010 - 13:34

München (RPO). Die Verstaatlichung der maroden Hypo Real Estate wird vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Der Bund habe die HRE-Aktionäre bei der Übernahme sehr kurzfristig zur entscheidenden Hauptversammlung eingeladen und damit möglicherweise gegen eine EU-Richtlinie verstoßen, erklärte das Landgericht München am Donnerstag.

2,2 Milliarden Euro machte die HRE im vergangenen Jahr Verlust.  Foto: AP, AP
2,2 Milliarden Euro machte die HRE im vergangenen Jahr Verlust. Foto: AP, AP

Das Gericht übertrug die Entscheidung nun den Europarichtern in Luxemburg. Die klagenden Aktionäre können bei einem Erfolg auf Schadenersatz hoffen.

Der Bund hat die systemrelevante Pfandbriefbank mit Kapitalspritzen und Bürgschaften über 100 Milliarden Euro vor dem Zusammenbruch bewahrt und verstaatlichte sie schließlich komplett. Aber mehrere ehemalige Aktionäre klagen gegen den Beschluss der HRE-Hauptversammlung vom 2. Juni 2009, den Anteil des Bundes mit einer Kapitalerhöhung von 47 auf 90 Prozent zu erhöhen. Damit wurde der Weg zum Ausschluss aller noch verbliebenen Aktionäre freigemacht.

Verstoß gegen EU-Richtlinie?

Die Übernahme mit dem eigens dafür geschaffenen Finanzmarktstabilisierungs-Beschleunigungsgesetz habe weder gegen das Grundgesetz noch gegen deutsches Aktienrecht verstoßen, stellte die Kammer fest. Aber die Verkürzung der Einladungsfrist für die Hauptversammlung auf einen Tag könnte gegen gegen eine EU-Richtlinie verstoßen haben, die Fristen von mindestens 21 Tagen vorschreibt. Ob diese Richtlinie damals schon verbindlich war, ist unklar. "Eine vollkommen eindeutige Rechtslage sieht die Kammer hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek.

Wie das Urteil der Europarichter auch ausfallen wird - die Verstaatlichung der HRE wird nicht mehr rückgängig gemacht. "Die Kapitalerhöhung bleibt auf jeden Fall wirksam", stellte Krenek klar. Für die ehemaligen Aktionäre kommt bei einer Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte aber Schadenersatz in Betracht. Kläger-Anwältin Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zeigte sich zufrieden. Vom Europäischen Gerichtshof erwarte sie "eine positive Entscheidung".

Grundrechte nicht verletzt

Die Aktionäre seien aber weder enteignet noch in ihren Eigentumsrechten unverhältnismäßig eingeschränkt worden, stellte das Landgericht München klar. Trotz Milliardenhilfen habe 2009 weiterhin der Kollaps der Bank mit unabsehbaren Folgen für den gesamten Finanzmarkt gedroht. Mit der Verstaatlichung habe der Bund keine Grundrechte der Aktionäre verletzt.

Das Finanzmarktstabilisierungs-Beschleunigungsgesetz sei kein unzulässiges Einzelfallgesetz. Entgegen der Ansicht der Kläger sei das Rederecht auf der Hauptversammlung auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt worden.

Schadenersatz für die Aktionäre müssten letztlich die Steuerzahler tragen. Die verstaatlichte HRE wird weiter mit 93 Milliarden Euro gestützt und machte im vergangenen Jahr 2,2 Milliarden Euro Verlust. Wegen möglicher Falschinformationen des früheren HRE-Vorstandes haben andere Aktionäre die Bank ebenfalls auf Schadenersatz verklagt. Diese Klagen werden voraussichtlich in einem Musterprozess vor dem Oberlandesgericht München verhandelt werden.

Quelle: apd/das

 
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