Kartellfälle: EU-Kommission führt Vergleichsverfahren
zuletzt aktualisiert: 30.06.2008 - 12:05
Brüssel (RPO). Die EU-Kommission hat für ihre Ermittlungen gegen Kartelle ein Vergleichsverfahren eingeführt. Unternehmen, die nach der Aufnahme von Ermittlungen durch die EU-Wettbewerbshüter frühzeitig ihre Beteiligung an einem Kartell einräumen, können nach der am Montag in Brüssel veröffentlichten neuen Regel auf Strafminderung hoffen. Die Geldbuße könne in diesem Fall um 10 Prozent reduziert werden, erklärte die Kommission, die sich von einem solchen Vergleich eine Verfahrensbeschleunigung erhofft.
Quelle: ap
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