Sonderregel für die Telekom: EU-Kommission verklagt Deutschland
zuletzt aktualisiert: 27.06.2007 - 16:00Brüssel (RPO). Die EU-Kommission bringt die Bundesregierung wegen einer Ausnahmeregelung zu Gunsten der Deutschen Telekom vor Gericht.
Die Brüsseler Behörde reichte am Mittwoch wie angekündigt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, weil Berlin das im Aufbau befindliche Breitbandnetz VDSL der Telekom vor dem Zugriff von Konkurrenten schütze. Die Kommission sprach erneut von "Regulierungsferien". Die Bundesregierung betonte erneut, die strittige Gesetzesregelung sei keine "Lex Telecom".
Mit der Klage der EU-Kommission ist das vor vier Monaten eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren weiter eskaliert. Brüssel wendet sich gegen ein seit Jahresbeginn geltendes Gesetz, das für das neue Glasfasernetz der Telekom eine Ausnahme von der sonst üblichen Regulierung ermöglicht. Nach Auffassung der Kommission gefährdet die Regelung die Position der Wettbewerber und erschwert neuen Anbietern den Zugang zum deutschen Markt.
Hochgeschwindigkeitsnetz sorgt für Ärger
Die Telekom errichtet derzeit ein Hochgeschwindigkeitsnetz auf Basis der VDSL-Technik, das Daten mit 50 Megabit pro Sekunde und damit acht Mal so schnell übertragen kann wie der heutige DSL-Standard. Es soll bis Ende 2008 in 50 deutschen Städten verlegt sein und nach bisheriger Planung rund drei Milliarden Euro kosten. Wegen dieser hohen Investitionen will die Telekom das Netz zumindest eine Zeit lang ausschließlich selbst benutzen. Üblicherweise ist der Ex-Monopolist verpflichtet, seine Infrastruktur auch anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen.
Über die Konditionen dazu entscheidet die Bundesnetzagentur. Im Falle des VDSL-Netzes leistet das neue Gesetz aber der Telekom Schützenhilfe. Demnach sind neue Märkte, zu denen der Bonner Konzern die Glasfaser zählt, übergangsweise von der Regulierung befreit. Die Netzagentur sieht allerdings derzeit in dem Netz als solchem keinen neuen Markt, womit einstweilen die bestehenden Regeln greifen würden und die Telekom reguliert würde.
Bundesregierung bleibt "gelassen"
Die Bundesregierung bleibt trotz der EuGH-Anrufung bei ihrem Kurs. "Wir halten die Vorwürfe weiterhin für unberechtigt und sehen jetzt der Klage gelassen entgegen", sagte ein Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Berlin. Man setze darauf, vor Gericht Recht zu bekommen. Vorwürfe, die Bundesregierung wolle das Gesetz nicht ändern, weil sie den Aktienkurs der Deutschen Telekom in die Höhe treiben wolle, bezeichnete die Sprecherin als "völlig abwegig".
Die Bundesnetzagentur beschloss nun, dass die Telekom ihren Konkurrenten künftig Kabelrohre zur Verfügung stellen muss, damit diese dort eigene Glasfaserleitungen einziehen können. Demnach wird der Konzern verpflichtet, seine Kabelkanäle zwischen den übergeordneten Stationen (Hauptverteiler), wo die Wettbewerber bisher in der Regel ihre Überlandnetze mit dem der Telekom verbinden, und den Verteilkästen an den Straßen (Kabelverzweiger) zu öffnen.
Die Telekom will daher ihre Investitionen in das Glasfasernetz überdenken. Der Vorstandsvorsitzende der Festnetzsparte T-Com des Bonner Unternehmens, Timotheus Höttges, sagte, man werde die Entscheidung der Netzagentur analysieren "und überprüfen, inwieweit unsere Investitionspläne in Frage gestellt werden".
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