Endesa-Übernahme: EU-Kommission verklagt Spanien wegen Auflagen für Eon
zuletzt aktualisiert: 28.03.2007 - 12:04Brüssel (RPO). Die EU-Kommission bringt Spanien wegen der Auflagen für eine Übernahme des spanischen Energieversorgers Endesa durch den deutschen Eon-Konzern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das kündigte die Brüsseler Behörde am Mittwoch an.
Die EU-Kommission begründete ihren Schritt damit, dass die spanische Energieregulierungsbehörde CNE die umstrittenen Auflagen trotz mehrfacher Aufforderung nicht aufgehoben habe.
Die Behörde hatte wegen der Auflagen bereits im Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die CNE hob daraufhin einen Teil der Bedingungen auf beziehungsweise schränkte deren Geltungsdauer ein. Während Eon die verbliebenen Auflagen für akzeptabel erklärte, befand die EU-Kommission auch diese für europarechtswidrig. Die spanischen Behörden hätten in ihrem letzten Schreiben vom 16. März aber keine Bereitschaft zur Aufhebung dieser Bedingungen gezeigt, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch.
Die angekündigte Klage vor dem EuGH ist schon die zweite im Zusammenhang mit dem Übernahmekampf um Endesa. Ende Januar hatte die EU-Kommission Spanien bereits wegen Behinderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs auf dem Strommarkt verklagt. In diesem Verfahren geht es allgemein um die Kompetenzen der Strom- und Gasregulierungsbehörde CNE, die auch die Auflagen für Eon beschloss.
Im Bieterwettbewerb um Endesa hat sich der Düsseldorfer Energieriese Eon schon deutlich über zehn Prozent der Anteile direkt und indirekt gesichert. Als wichtigster Verbündeter der Deutschen gilt der bisherige Großaktionär Caja Madrid, die Sparkasse der spanischen Hauptstadt. Sie ist bereit, ihren Anteil von 9,9 Prozent Eon in einer Swap-Vereinbarung anzudienen. Danach könnten die Düsseldorfer nach Ablauf von zwei Jahren die Aktien von Caja Madrid übernehmen.
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