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Hypo Real Estate Funke Klage ap 2010 Panorama
  Foto: dapd, APN
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Hypo Real Estate-Krise: Ex-Chef Funke nicht der Alleinschuldige

zuletzt aktualisiert: 06.05.2010 - 14:41

München (RPO). Der langjährige Chef der Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, ist nach einer richterlichen Feststellung nicht der Alleinschuldige für den Beinahe-Zusammenbruch des Immobilienfinanzierers. Dies befand das Landgericht München I am Donnerstag im Prozess um Funkes umstrittene Forderung nach einer Rücknahme seiner Kündigung vom Dezember 2008. Die Entscheidung über die Kündigungsklage vertagte das Gericht auf nächstes Jahr.

Funke war von der Gründung der HRE 2003 bis zu seiner Entlassung deren Vorstandschef. Nachdem die Schieflage der Bank bekannt geworden war, musste er seinen Vorstandssessel auf starken Druck aus der Politik räumen. Die als systemische Bank geltende HRE - ihr Zusammenbruch hätte auch andere Banken in den Ruin gestürzt - musste mit über 100 Milliarden Euro Staatshilfe vor dem Zusammenbruch gerettet werden und ist inzwischen vollständig verstaatlicht.

Funke verlangt das Widerinkrafttreten seines bis 2013 laufenden Vertrages, die Rücknahme der Kündigung seiner Pensionsansprüche sowie die Auszahlung von zwei Monatsgehältern für Januar und Februar 2009. Berichten zufolge hätte Funke nach Rücknahme der Kündigung Anspruch auf 3,5 Millionen Euro sowie Pensionsansprüche über 47.000 Euro monatlich.

Anspruch auf zwei Monatsgehälter

Wie der Vorsitzende Richter Helmut Krenek sagte, läppern sich alleine die zwei Monatsgehälter auf 150.000 Euro. Diese will Funke über einen sogenannten Urkundenprozess einklagen, bei dem ohne Zeugenvernehmung alleine auf Grundlage von Urkunden wie Arbeitsverträgen entschieden wird.

Laut Krenek neigt die Kammer zu der Auffassung, dass Funke in einem Urkundenprozess Anspruch auf die zwei Monatsgehälter hat. Allerdings könne die HRE dagegen Widerspruch einlegen und eine Beweisaufnahme verlangen, deren Ausgang derzeit nicht absehbar sei.

Das Landgericht will im Oktober über die zwei Monatsgehälter entscheiden. Im Januar kommenden Jahres soll dann die Entscheidung verkündet werden, ob bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Kündigung eine Beweisaufnahme begonnen wird. Krenek ließ deutlich erkennen, dass er solch eine Beweisaufnahme und Zeugenbefragung sowie Gutachten für nötig hält.

"Lehman und die Folgen war für niemanden absehbar"

Zahlreiche ehemalige HRE-Aktionäre, die zum Teil hohe Geldbeträge verloren haben, verfolgten das Verfahren im Gerichtssaal. Richter Krenek sagte, dem Gericht sei die Emotionalität des Themas durchaus bewusst. Dennoch dürfe in einem Rechtstaat jeder von einem unabhängigen Gericht prüfen lassen, ob ihm Unrecht geschehen ist. Außerdem verwies der Richter auf die Situation nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers. "Lehman und die Folgen war für niemanden absehbar", sagte Krenek.

Die Entscheidung über einen möglichen Sieg Funkes hängt laut Krenek an der Frage, ob diesem Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können. Dabei geht es vor allem um den Kauf der irischen Depfa-Bank, die die HRE mit in den Abgrund gerissen hatte. Die HRE wirft Funke vor, hier nicht sorgfältig genug die Risiken abgewogen zu haben.

Krenek warf der Bank allerdings vor, im Fall Funke zu schnell politischem Druck des damaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD), von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und dem damaligen Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn nachgegeben zu haben. "Diesen Druck von Seiten der Politik, glauben wir, muss die Bank dann auch aushalten." Bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung dürfe die politische Situation nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: AFP/nbe

 
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