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Fifa Schriftzug Panorama, AFP 2009-1113
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WM-Logo auf Produkten: FIFA unterliegt Ferrero im Streit um WM-Marken

zuletzt aktualisiert: 13.11.2009 - 15:10

Karlsruhe (RPO). Der Weltfußballverband Fifa kann dem Süßwarenkonzern Ferrero nicht den Gebrauch von WM-Logos für seine Produkte verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Klage der Fifa auf Löschung mehrerer, für Ferrero eingetragener Marken mit Bezug auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und auf die WM 2010 in Südafrika war bereits in der Vorinstanz gescheitert.

Das offizielle Logo der WM 2010 in Südafrika.  Foto: DDP, AFP
Das offizielle Logo der WM 2010 in Südafrika. Foto: DDP, AFP

Die Revision der Fifa, die sich selbst zahlreiche WM-Marken wie etwa "FIFA WM" hat schützen lassen, wies der 1. Zivilsenat des BGH nun zurück. Das Recht der FIFA zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen führe nicht dazu, dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei.

Anlass des Streits waren die Sammelbilder mit WM-Logo, die der Ferrero-Konzern zu Fußball-Weltmeisterschaften seinen Produkten wie dem Schokoriegel Duplo oder der Schokowaffel Hanuta beilegt - in Kooperation mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB). Ferrero hat sich dafür mehrere Marken mit WM-Bezug schützen lassen, darunter "WM", "2010" und "Südafrika 2010".

Aus Sicht des BGH werden durch diese Marken Kunden nicht zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, Ferrero sei offizieller Sponsor der FIFA. Ferrero behindere die Fifa auch nicht in wettbewerbswidriger Weise in ihrem Bemühen, die Fußball-Weltmeisterschaften zu vermarkten. Der BGH sah auch keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der Streitparteien. Die Fifa könne ihre Löschungsansprüche nicht auf Werktitel mit den Bezeichnungen "WM 2010", "GERMANY 2006" und "SOUTH AFRICA 2010" stützen.

Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg. Bereits 2006 hatte der BGH entschieden, dass die FIFA die Bezeichnung "Fußball WM 2006" nicht exklusiv als Marke für Waren und Dienstleistungen nutzen darf.

(AZ: I ZR 183/07 - Urteil vom 12. November 2009 - WM-Marken)

Quelle: DDP/felt

 
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