Verfahren soll vereinfacht werden: Finanzamt soll Rentnern bei der Steuer helfen
zuletzt aktualisiert: 10.02.2010 - 11:26Berlin (RP). Die Finanzpolitiker von Union und FDP wollen das Verfahren zur Besteuerung von Rentnern erheblich vereinfachen. So soll eine separate Steuererklärung der Rentner auch für die vergangenen Jahre entfallen, sollte sich bei einer Prüfung der Finanzbehörde keine Steuernachzahlung für 2009 ergeben. Künftig sollen die Finanzbehörden generell eine Steuererklärung vorab ausfüllen.
Das teilten der CDU-Finanzexperte Leo Dautzenberg sowie das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) gestern auf Anfrage mit. Laut Finanzministerium sind etwa 17 von 20 Millionen Rentnern steuerpflichtig.
Die steuerpflichtigen Ruheständler, meist mit einem hohen Renteneinkommen und Einkünften aus anderen Quellen (etwa aus der Vermietung einer Immobilie), müssen eine Steuererklärung abgeben. Diese werde aber vom Finanzamt vorgefertigt und müsse lediglich ergänzt werden. heißt es. Die konkreten Details sollen demnächst bekanntgegeben werden.
Seit Herbst 2009 übermitteln die Rententräger den Finanzämtern automatisch die Höhe der Ruhegehälter. Rentner mit hohem Einkommen müssen seit 2005 mindestens die Hälfte ihrer Rente versteuern. Der steuerfreie Teil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Wer 2005 eine Rente erhielt, hat einen steuerfreien Anteil von 50 Prozent, bei Rentenbeginn 2006 sind es noch 48 Prozent, 2007 noch 46 Prozent und so weiter. Ein alleinstehender Rentner, der 2009 in den Ruhestand ging und keine Nebeneinkünfte hat, ist ab einer Bruttomonatsrente von etwa 1500 Euro steuerpflichtig. Die FDP signalisierte Kompromissbereitschaft bei der Vereinfachung der Rentensteuer.
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