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Abgabe bringt Kommunen in Bedrängnis: Finanzielles Risiko Gewerbesteuer

VON DANA SCHÜLBE - zuletzt aktualisiert: 04.03.2010 - 13:04

Berlin (RPO). Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat ein riesiges Loch in die Kassen vieler Kommunen gerissen. Um deren desolate Finanzlage zu verbessern, hat sich am Donnerstag erstmals die Gemeindefinanzkommission getroffen. Dabei steht auch die Gewerbesteuer auf dem Prüfstand. Erörtert wird, ob sie durch andere Einnahmequellen ersetzt werden kann. Doch gerade diese Steuer kann die Kommunen in Bedrängnis bringen.

Etwa 6,7 Milliarden Euro betrug das Finanzierungsdefizit der Gemeinden und Gemeindeverbände nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in den ersten drei Quartalen 2009. Demnach hatten die Kommunen in dieser Zeit mit 119,4 Milliarden Euro 3,6 Prozent weniger eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Die Ausgaben dagegen stiegen um 6,6 Prozent auf 126,1 Milliarden Euro. Als Hauptgrund sahen die Statistiker die stark rückläufigen Steuereinnahmen. 13 Prozent weniger mussten die Kommunen dort verbuchen. 

Besonders hart traf die Kommunen der Rückgang der Gewerbesteuer. Ein dickes Minus von 21,5 Prozent verbuchten die Statistiker in den ersten drei Quartalen 2009. Dabei gilt die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. So lag deren Höhe im angegebenen Zeitraum bei 19,8 Milliarden Euro - nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, die zugunsten Bund und Ländern gehen. Der Gemeindeanteil bei der Einkommensteuer lag im Vergleich bei 12,4 Milliarden Euro.

Warum die Steuer Kommunen in Bedrängnis bringt

Doch gerade die Gewerbesteuer ist extrem von konjunkturellen Schwankungen abhängig, was eine vorausschauende Planung für die Kommunen oft schwierig macht. Das Problem: Die Steuer wird nach dem Gewinn des Betriebes ermittelt. So trifft die Krise gerade jene Gemeinden hart, in denen die Gewerbetreibenden mit Umsatzrückgängen zu kämpfen haben.

Erschwerend kommt für die Gewerbetreibenden hinzu, dass sie zum Teil auch dann die Steuer zahlen müssen, wenn sie Verluste machen. Denn Pacht und Mieten werden bei der Berechnung der Steuer einbezogen.

Für die Gemeinden ist das ein Teufelskreis. Denn sie selbst legen die Höhe der Gewerbesteuer fest. Bleiben die Einnahmen aus, erwägen viele Kommunen immer wieder in ihren Haushaltsplanungen eine Erhöhung der Steuer - und belasten damit nur noch mehr die Betriebe, die aufgrund der Krise um Aufträge und ihre Existenz kämpfen. Für die Kommunen ist es aber alles andere als förderlich, wenn die Unternehmen pleite gehen. Ihre Einnahmen brechen nur noch mehr weg. Das alles soll nun geprüft werden.

Skepsis bei kommunalen Vertretern

Dass eine Abschaffung der Gewerbesteuer von Nutzen sein kann, ist aber umstritten. So hatte erst kürzlich die Präsidentin des Städtetages, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth in der "Financial Times Deutschland" gesagt, die Rückgänge der Steuer zeigten, dass "diese wichtige städtische Steuer keine weiteren Eingriffe verträgt, sondern eher einer zusätzlichen Stabilisierung bedarf".

Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Christian Schramm ist ebenfalls skeptisch, ob die Gewerbesteuer gänzlich durch ein anderes System ersetzt werden sollte. Die Kommunen hätten immer zur Gewerbesteuer als "Band" zur Wirtschaft gestanden, sagte sie bei der konstituierenden Sitzung der Gemeindefinanzkommission. Andere sehen vor allem die gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen als Hauptproblem der finanziellen Haushaltslage.

Mindesthebesatz zulässig

Derweil entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag, dass der seit 2004 geltende Mindesthebesatz von 200 Prozent für die Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist. Die Regelung diene "dem legitimen Ziel, die Bildung von 'Steueroasen' zu verhindern", betonten die Karlsruher Richter. Zudem solle damit die Streuung von Gewerbebetrieben über das ganze Land hinweg gefördert werden.

Zwei Gemeinden in Brandenburg hatten sich mit Kommunalverfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung gewandt. Sie wollten weiterhin die Möglichkeit haben, wie in der Vergangenheit niedrigere Hebesätze zu bestimmen oder keine Gewerbesteuer zu erheben.

Quelle: mit Agenturmaterial von ddp

 
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