Die Zahl der geschädigten deutschen Kleinanleger durch die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers ist nach einer neuen Studie größer als bisher bekannt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine erste Untersuchung vorgelegt und dazu fast 400 geschädigte Anleger befragt. Auf dieser Grundlage haben die Verbraucherschützer Verhaltenshinweise für die geschädigten Kunden erarbeitet. Das Wichtigste in zehn Fragen und Antworten.
Wie viele Betroffene sind es inzwischen?
Auf Grundlage der Befragung kommt die Verbraucherzentrale auf rund 40.000 Geschädigte in Deutschland. Davon kommen den Angaben zufolge allein 10.000 aus Hamburg, wo vor allem der örtliche Marktführer Hamburger Sparkasse die inzwischen wertlosen Papiere an die Kunden gebracht hatte.
Wie hoch ist die Schadenssumme?
Bundesweit rechnen die Verbraucherschützer mit 692 Millionen Euro.
Wer wurde vor allem Opfer der Lehman-Pleite?
Die Geschädigten sind laut der Verbraucherzentrale in der großer Mehrheit der Fälle ältere Menschen mit kleinen Anlagebeträgen. Das Durchschnittsalter der befragten Kunden lag bei 64, der älteste Betroffene war älter als 90. Die durchschnittliche Anlagesumme betrug 17.300 Euro. Alle Kunden gaben an, sicherheitsorientierte Sparer zu sein.
Wie haben sich die Banken und Sparkassen beim Verkauf der inzwischen wertlosen Zertifikate verhalten?
So gut wie keiner der Geschädigten hat der Umfrage zufolge von sich aus nach den Lehman-Zertifikaten gefragt. 56 Prozent wurden angerufen, laut Verbraucherzentrale verbotenerweise. 22 Prozent wurden in der Filiale angesprochen, 2 Prozent per Brief, der Rest anders. Beim Verkaufsgespräch seien die komplizierten Zertifikate nicht ausreichend erklärt worden, gaben die Geschädigten an. Sie sagten außerdem, sie seien nicht gemäß ihrer Anlegermentalität beraten worden. Die Betroffenen gaben weiter an, die Banken hätten sie nicht über die hohen Provisionen für die Verkäufer informiert.
Wie sieht es mit freiwilligen Entschädigungen der Banken aus?
Entschädigungsangebote haben den Angaben zufolge bisher nur acht Prozent der Kunden bekommen, alle von der Hamburger Sparkasse. Alle anderen Geldinstitute verweigerten bislang eine Entschädigung.
Was rät die Verbraucherzentrale den Kunden?
Die Geschädigten sollen den Verlust von den Geldinstituten zurückfordern. Falls die Banken sich weigern, sollte eine Klage erwogen werden. Die Verbraucherschützer vermitteln qualifizierte Anwälte.
Bis wann müssen die Betroffenen aktiv werden?
Die große Masse der Zertifikate ist Ende 2006 verkauft worden. Die Verjährungsfrist für eine Entschädigung läuft laut Verbraucherzentrale Ende 2009 ab.
Planen die Verbraucherschützer eine Sammelklage?
Nein. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden, weil im Mittelpunkt des Streits die Frage der korrekten Beratung steht. Das jeweilige Verkaufsgespräch für die Zertifikate wäre der Kern jeder Gerichtsverhandlung.
Warum ist die Frage der Information über die Provision der Bank so wichtig?
Die Verbraucherzentrale vermutet, Lehman zahlte überdurchschnittlich hohe Provisionen für die Vermarktung der Zertifikate. Diese hohen Provisionen legen den Angaben zufolge den Verdacht nahe, dass Lehman unter Druck stand, die Papiere loszuwerden. Dieses Wissen hätte womöglich manchen Kunden rechtzeitig vor der Unterschrift gewarnt.
Wie teuer kann ein Prozess werden?
Bei einem durchschnittlichen Schaden von 17.300 Euro können allein die Anwaltskosten nur in der ersten Instanz schnell 2000 Euro überschreiten. Im Fall der Berufung verdoppelt sich die Summe.