Berlin Für 500 Firmen entfällt der Ökostrom-Rabatt

Berlin · Das Bundeskabinett will am Dienstag die Reform der Ökostrom-Förderung billigen. Dabei sitzt ihr die EU-Kommission im Nacken. Immerhin will Brüssel auf Rückzahlungen verzichten. Ein neuer Kostenschub droht durch das EU-Gericht.

Für Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist es ein besonderer Tag: Am Dienstag soll das Bundeskabinett die Ökostrom-Reform beschließen, mit der die Regierung den Anstieg der Strompreise dämpfen will. Die für die deutsche Industrie zentrale Frage dabei ist, ob sein Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die mit der EU-Kommission abgestimmte Regelung zur künftigen Befreiung energieintensiver Betriebe von den Ökostrom-Kosten enthält. Die Firmen bräuchten dringend Planungssicherheit für 2015, mahnte der Industrie-Verband BDI.

Brüssel hatte gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet, weil die EU-Kommission in der Befreiung von rund 2100 energieintensiven Unternehmen von der Ökostrom-Umlage eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten ausländischer Konkurrenten sieht. Die Bundesregierung muss die Regeln für die Industrierabatte daher umbauen.

Wo entfällt der Ökostrom-Rabatt?

Brüssel hat vorgegeben, dass die bisher begünstigten 170 Branchen auf 65 begrenzt werden müssten. Weiterhin begünstigt werden etwa Aluminium-, Stahl- und Zinnindustrie. Doch rund 500 der 2100 Unternehmen, die derzeit einen Ökostrom-Rabatt erhalten, sollen dieses Privileg verlieren, sagte Gabriel gestern. "Für viele kleinere Unternehmen kann der Wegfall der Stromrabatte das Aus bedeuten", warnte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer. Für sie solle es für den Übergang bis 2018 eine Härtefallregelung geben.

Was zahlt die Industrie künftig?

Zudem sollen die privilegierten Unternehmen nach den EU-Plänen nicht mehr vollständig befreit werden. Sie müssen zumindest ein Fünftel der EEG-Umlage zahlen. Dies könne "bis zu einer Verzwanzigfachung und in Einzelfällen sogar zu einer Vervierzigfachung der Abgaben führen", fürchtet BDI-Präsident Ulrich Grillo. Haushalte und nicht-befreite Betriebe zahlen derzeit 6,4 Cent je Kilowattstunde an Ökostrom-Umlage. Begünstigte Betriebe dagegen teilweise nur 0,05 Cent. Maximal sollen Unternehmen 2,5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung an Stromkosten zahlen.

Will Brüssel die deutsche Industrie ruinieren?

Nein, sagte Herbert Reul, Chef der CDU/CSU-Gruppe im Europa-Parlament. EU-Wettbewerbkommissar Joaquin Almunia habe keine andere Wahl gehabt. "Deutsche Unternehmen haben in Brüssel geklagt, weil sie sich gegenüber inländischen Konkurrenten benachteiligt fühlten, die Ökostromrabatte bekamen, sie selbst aber nicht. Jetzt so zu tun, als würde Brüssel dafür sorgen, dass die deutschen Industriestrompreise weiter steigen, ist eine Verdrehung der Tatsachen." Dafür sei allein die "völlig aus dem Ruder gelaufene Subventionspraxis verantwortlich."

Zudem will die EU beim Thema Rückzahlung Milde walten lassen. Sie prüft zwar, ob die gewährten Milliarden-Nachlässe eine unerlaubte staatliche Beihilfe waren, die ThyssenKrupp und Co. zurückzahlen müssten. "Es besteht eine realistische Chance, dass Rückforderungen nicht mehr Gegenstand der Entscheidungen werden", sagte Energie-Kommissar Günther Oettinger.

Was passiert beim Eigenstrom?

Gabriel kommt der Industrie auch bei der Eigenstrom-Erzeugung entgegen. Die bestehenden Kraftwerke von Bayer und anderen Industriekonzernen bleiben entgegen ersten Plänen komplett von der Umlage zur Ökostrom-Förderung befreit. Zudem sollen auch Neuanlagen künftig nur die Hälfte der Umlage zahlen, wenn effiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke gebaut werden, was heute die Regel ist. Bislang hatte Gabriel 70 Prozent der Umlage vorgesehen.

Was kosten die neuen Industrierabatte den Verbraucher?

Derzeit wird Ökostrom mit 24 Milliarden Euro im Jahr gefördert. Das Geld wird von den Stromkunden über die Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage) aufgebracht. Derzeit zahlen sie 6,24 Cent je Kilowattstunde. Die Umlage ist so hoch, weil normale Verbraucher die 5,1 Milliarden Euro Ökostrom-Rabatte mitbezahlen müssen. Gabriel will diese Rabatte um eine Milliarde drücken.

Können Verbraucher nun auf sinkende Strompreise hoffen?

Nein, betont selbst Gabriel. Denn zum einen bleibt es bei den Belastungen für bestehende Anlagen. Inhaber von Solar- und Windanlagen erhalten 20 Jahre lang eine feste Vergütung. Daran wird keine Regierung mit Blick auf Eigentums-Rechte rütteln. Zum anderen konnten die 16 Länder jüngst Nachbesserungen für Windkraft und Biomasse durchsetzen, was ebenfalls der Stromkunde zahlt. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung rechnet mit einem Anstieg der EEG-Umlage auf etwa 8,3 Cent binnen fünf Jahren, Gabriels Haus mit 7,7 Cent bis 2020.

Welche Folgen kann das anstehende Urteil des EuGH haben?

Deutschen Stromkunden droht ein weiterer Kostenschub, falls der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Kürze urteilen sollte, dass auch ausländische Unternehmen Anspruch auf deutsche Ökostrom-Förderung haben. Derzeit erhalten etwa österreichische Wasserkraft-Betreiber keine Förderung, wenn sie Strom nach Deutschland liefern. Ein finnischer Windkraftbetreiber hatte gegen einen ähnliche Regelung in Schweden geklagt — und der Generalanwalt des EuGH, Yves Bot, hatte ihm vor kurzem recht gegeben. Schwedens Förderung beschränke den freien Warenverkehr in diskriminierender Weise, erklärte Bot. Fast immer folgen der EuGH der Auffassung der Generalanwälte.

(anh/bee/ing/mar)
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