EU-Kommission: Garantieregelung für irische Banken genehmigt
zuletzt aktualisiert: 21.09.2010 - 14:48
Brüssel (RPO). Die EU-Kommission hat eine Garantieregelung für Kreditinstitute in Irland, die bestimmte kurzfristige Verbindlichkeiten abdeckt, bis zum 31. Dezember 2010 genehmigt. Wie die Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte, sieht die Regelung höhere Prämien vor, die die Banken für die vom Staat gewährten Garantien zahlen müssen, und beinhaltet Vorkehrungen, um etwaige Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum zu begrenzen. Die Genehmigung bezieht sich auf eine Garantieregelung für Kreditinstitute, die Commercial Papers, Einlagenzertifikate, Interbanken-Einlagen sowie Verbindlichkeiten aus Firmenkundeneinlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten und Emissionsdatum zwischen dem 30. September und 31. Dezember 2010 abdeckt. Eine ähnliche Regelung wird bis Ende September 2010 auslaufen.
Quelle: DDP
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