EU-Gericht gibt Sammelklage gegen RWE Recht Gaskunden hoffen auf Millionen-Rückzahlung

Düsseldorf · Energie-Konzerne erhöhen die Preise und in den meisten Fällen nehmen die Kunden die Erhöhung hin. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über eine Sammelklage von Verbrauchern gegen das Essener Unternehmen RWE entschieden. Es geht um Klauseln und umstrittene Gas-Preiserhöhungen.

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Rue du Fort Niedergrünewald, Luxemburg — hier, am Sitz des Europäischen Gerichtshofs, haben die Richter am Donnerstag über die Sammelklage von 25 Verbrauchern aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Es ging um Klauseln in RWE-Gasverträgen, um Preisanpassungen und europäisches Recht.

Das EuGH gab einer Sammelklage von 25 Verbrauchern aus NRW Recht: Gasversorger dürfen Regelungen zu einseitigen Preiserhöhungen nicht ohne weiteres auf Sonderkunden übertragen.

In Deutschland müssen Gasversorger den Kunden Tarife nach gesetzlich abgesicherten Standardbedingungen anbieten. Sondertarife mit anderen Bedingungen sind aber erlaubt.

Warum wurde geklagt? Eine Klausel in den Lieferverträgen ermöglichte es RWE bislang, die Preise für Sonderkunden unter bestimmten Umständen einseitig zu ändern. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt. Das ist laut EuGH nicht automatisch rechtens: Nationale Gerichte dürften prüfen, ob die EU-Regeln zu Verbraucherverträgen eingehalten würden.

Wer ist Sonderkunde? Unternehmen wie RWE stufen Haushaltskunden dann als Sonderkunden ein, wenn sie außerhalb der Grundversorgung Energie beziehen. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW auch klären lassen, nach welchen Kriterien die Gasversorger ihre Kunden entweder als Haushaltskunden in der Grundversorgung oder Sonderkunden einstufen. Bei RWE gibt es rund 125.000 Sonderkunden.

Um wie viel Geld geht es? 25 Kunden klagen auf die Rückerstattung von 16.000 Euro. Durchschnittlich entspricht das 640 Euro. Zwar mag das auf den ersten Blick nicht viel sein, für Energieriesen wie RWE und andere Gasversorger aber könnte der EuGH mit diesem Richterspruch tausenden Verbrauchern die Hoffnung geben, auf Rückzahlungen zu pochen — somit geht es Millionen.

Die Vorgeschichte: Im September 2006 hatte die NRW-Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Dortmund eine Sammelklage gegen RWE Westfalen-Weser-Ems eingereicht. 25 Verbraucher forderten 16.000 Euro aus Gasrechnungen der Jahre 2003 bis 2006 zurück. Sie argumentierten, die Preisanpassungen seien überhöht und daher nicht gerechtfertigt. Für das Verfahren wurden laut NRW-Verbraucherzentrale rund 400 Reklamationsfälle ausgewertet.

Das Landgericht Dortmund gab der Klage am 18. Januar 2008 recht und auch in zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Hamm der Klage in vollem Umfang statt. RWE reichte gegen das Urteil Klage ein und so befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit. Da der BGH sich in seinem Beschluss vom 9. Februar 2011 nicht festlegte, musste nun der EuGH über die Klage vorab entscheiden. Erst dann beschäftigt sich wieder der BGH mit dem Fall.

Dem Richterspruch des OLG Hamm zufolge sind sämtliche Kläger Sonderkunden. Die von RWE verwendeten Preisänderungsklauseln, die den Preiserhöhungen der Jahre 2003 bis 2006 zugrunde gelegen haben, seien allesamt intransparent, objektiv mehrdeutig und damit unwirksam.

(nbe)
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