Richter deutet Bestätigung der einstweiligen Verfügung an Taxi-Dienst Uber droht neue Gerichtsniederlage

Frankfurt/Main · Dem Taxi-Konkurrenten Uber droht ein weiterer Rückschlag in Deutschland. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt deutete der Vorsitzende Richter am Dienstag an, die Kammer halte die im August erlassene einstweilige Verfügung gegen Uber nach wie vor für gerechtfertigt.

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Foto: dpa, jbu pzi

"Vorläufig würden wir eher dazu neigen zu sagen, der Verfügungsanspruch ist weiterhin gegeben", hieß es.

Taxi Deutschland hatte erwirkt, dass dem kalifornischen Unternehmen untersagt wird, über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250 .000 Euro Ordnungsgeld pro Fahrt. Der Richter verwies in der Verhandlung auf Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes.

Das kalifornische Unternehmen bietet über die Smartphone-App Fahrdienste an, auch von privaten Fahrern. Das Taxigewerbe beklagt Wettbewerbsverzerrung, weil die angeheuerten privaten Fahrer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes erfüllen.

Das Landgericht hatte seine ursprüngliche Entscheidung wegen Dringlichkeit in Abwesenheit von Uber getroffen. Das Internet-Start-up legte Widerspruch ein. Eine Entscheidung wird am Nachmittag erwartet.

(dpa)
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