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Funke klagt um Lohnzahlungen: Gericht spricht Ex-HRE-Chef 150.000 Euro zu

zuletzt aktualisiert: 15.10.2010 - 11:41

München (RPO). Der im Zuge des Milliardendebakels der HRE entlassenen Bankchef Georg Funke bekommt nachträgliche Lohnzahlungen zugesprochen. Das Landgericht München I verurteilte den verstaatlichten Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate am Freitag dazu, Funke 150.172,03 Euro plus Zinsen als Gehalt für Januar und Februar 2009 zu bezahlen. Die Entscheidung ist allerdings vorläufig.

 Foto: ddp, ddp
Foto: ddp, ddp

Die HRE hat bereits angekündigt, ein Nachverfahren anzustreben. "Wir werden weder zahlen noch das Urteil akzeptieren", sagte Syndikus Harald Pospischil nach der Urteilsverkündung. Um zu verhindern, dass Funke das Geld mithilfe des Urteils vom Freitag bereits eintreibt, werde die HRE deswegen eine Sicherheitsleistung erbringen, auf die der Manager keinen Zugriff habe. Ein Banksprecher erklärte, man sei weiterhin der Auffassung, Funke zu Recht gekündigt zu haben, und sei für das Nachverfahren "zuversichtlich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung folgen wird".

Begrenzte Beweismöglichkeiten im ersten Prozessteil

Auch das Gericht betonte, dass das Urteil wohl nur vorläufig sei. Richter Helmut Krenek sprach von einer "Vergütung unter Vorbehalt". Hintergrund ist, dass die Entscheidung in einem sogenannten Urkundsprozess gefallen war. Dabei sind nur schriftliche Beweise zugelassen, was die Möglichkeiten der Bank deutlich geschmälert hatte. Im angestrebten Nachverfahren würde diese Beschränkung nicht mehr gelten.

Auch das Gericht sprach die beschränkten Möglichkeiten der HRE im Urkundsverfahren an. Funke und sein mit ihm klagender ehemaliger Vorstandskollege Markus Fell, der am Freitag 40.143,48 Euro plus Zinsen zugesprochen bekam, hätten nur ihre Vorstandsverträge vorlegen müssen. Die Vorwürfe der HRE gegen die Manager, mit denen sie die außerordentliche Kündigung begründet hatte, hätten sich dagegen nicht nur mit Urkunden nachweisen lassen, erklärte der Richter. Um diese zu prüfen, seien in erster Linie Sachverständige und Zeugen notwendig.

Die Hoffnungen der HRE auf das Nachverfahren könnten nicht gänzlich unbegründet sein. Viele der Kündigungsgründe, die die Bank anführe, seien grundsätzlich geeignet, eine Ursache für die Kündigung zu bieten, sagte Krenek. Unter anderem wirft die HRE Funke vor, den Kauf der Depfa, die die Bank beinahe in den Abgrund riss, mangelhaft vorbereitet und deren Strategie, langfristige Kredite nur kurzfristig zu refinanzieren, nicht geändert zu haben. Zudem kreidet die HRE ihrem ehemaligen Chef Mängel im Risikomanagement an. Ob dies zutrifft, wird voraussichtlich Teil des Nachverfahrens werden.

In einem zweiten Verfahren geht es um Millionensummen

Funke war nach dem Beinahe-Zusammenbruch der HRE in der Finanzkrise, der nur mit staatlichen Garantien von zwischenzeitlich bis zu 140 Milliarden Euro und massiven Geldspritzen verhindert werden konnte, am 23. Dezember 2008 fristlos gekündigt worden. Dies will der Manager nicht akzeptieren. Neben der am Freitag behandelten Klage auf Gehalt läuft ein zweiter Prozess gegen seine Kündigung, in dem er 3,5 Millionen Euro plus Rentenzahlungen fordert.

Rechnet man ehemalige Vorstandsmitglieder hinzu, die mit Funke klagen, geht es sogar um 7,5 Millionen Euro plus Renten, die auf die verstaatlichte Bank und damit letztlich den Steuerzahler zukommen könnten. In diesem Verfahren ist der nächste Termin für Anfang 2011 angesetzt. Zum Verkündungstermin am Freitag waren weder Funke noch sein Anwalt erschienen.

Quelle: DDP/awei

 
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