Hoffnung für Steuerzahler: Gericht will alte Pendlerpauschale zurück
zuletzt aktualisiert: 06.09.2007 - 08:50Frankfurt/Main (RPO). Erstmals hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) ernstlich bezweifelt, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Die obersten Steuerrichter haben daher veranlasst, das der alte Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte des Klägers eingetragen wird.
Die seit Jahresbeginn gültige Kürzung der Pendlerpauschale verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Steuergericht nannte es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss "ernstlich zweifelhaft", ob die Neuregelung "verfassungsmäßig ist". Seit diesem Jahr können Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer der Strecke zum Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen.
Der Bundesfinanzhof bestätigte nun eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, das unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gesehen hatte und deshalb das Bundesverfassungsgericht anrief.
Die BFH-Richter stellten jedoch klar, dass mit ihrem Beschluss noch keine Vorentscheidung für das Hauptverfahren verbunden sei. Angesichts der bereits von mehreren Gerichten geäußerten massiven Zweifel an der Neuregelung wiesen sie jedoch eine Beschwerde des Finanzamts Wilhelmshaven gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurück.
Zugleich verwies der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss, dass Fahrtkosten nach bisherigem Verständnis beruflich veranlasst seien. Die Richter verwiesen sogar auf einen alten noch vom Preußischen Oberverwaltungsgericht getroffenen Grundsatz: "Wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts."
Die endgültige Entscheidung über die von der großen Koalition umgesetzten Neuregelung liegt jedoch weiterhin beim Bundesverfassungsgericht. Der Lohn- und Einkommenssteuer-Hilfe Verein Deutschland, der den aktuellen Richterspruch laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erstritten hat, riet Arbeitnehmern, beim Lohnsteuerausgleich für 2007 einen Werbungskostenabzug für den gesamten, ungekürzten Arbeitsweg zu beantragen.
Auch der Bund der Steuerzahler begrüßte die Entscheidung: "Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Fahrten zur Arbeit Werbungskosten sind", sagte Steuerzahlerbund-Präsident Karl Heinz Däke. Er forderte die Bundesregierung auf, die Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen, um eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht und die drohende Einspruchsflut bei den Finanzämtern zu vermeiden. Das Bundesfinanzministerium müsse nun umgehend die Anweisung an die Finanzämter zurückziehen, die Freibeträge nur gekürzt in die Lohnsteuerkarten einzutragen.
Das Ministerium betonte dagegen, dass es die Kürzung der Pendlerpauschale nach wie vor für verfassungsgemäß halte. Ein Ministeriumssprecher sagte auf AP-Anfrage, man warte nun das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, das zeitnah entscheiden werde. Das Finanzministerium halte jedoch am "Werkstorprinzip" fest: Die Arbeit beginne erst am Werkstor und nicht beim Verlassen des Hauses, sagte der Sprecher. Der BFH-Beschluss sei zu erwarten gewesen, da es widersprüchliche Urteile von Finanzgerichten in der Frage gebe.
Gegen die Pendlerpauschale hatten sich zahlreiche Bürger zur Wehr gesetzt und unterschiedliche Antworten von den Gerichten bekommen. Während in Niedersachsen und im Saarland Finanzgerichte die Neuregelung als verfassungswidrig einstuften, wurden sie in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen als rechtens beurteilt.
(Aktenzeichen: VI B 42/07)
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