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Koch ist zufrieden, Umweltschützer nicht: Geteiltes Echo auf Flughafen-Ausbau

zuletzt aktualisiert: 21.08.2009 - 16:26

Frankfurt/Main (RPO). Der Frankfurter Flughafen darf, unter Auflagen, weiter ausgebaut werden. Die Reaktionen darauf sind geteilt. Die hessische Wirtschaft begrüßt das Urteil, Umweltschützer, das Bürgerinitiativen-Bündnis sowie die klagenden Kommunen üben teils heftige Kritik.

Flughafen Frankfurt: Kapazität um 25 Millionen auf jährlich 81 Millionen Passagiere erhöhen.  Foto: AP, AP
Flughafen Frankfurt: Kapazität um 25 Millionen auf jährlich 81 Millionen Passagiere erhöhen. Foto: AP, AP

Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. "Die wirklich gute Nachricht ist: Der Ausbau ist genehmigt", betonte er. Das Gericht habe dem Land bestätigt, "korrekt und sachlich" gearbeitet zu haben.

Der VGH hatte am Freitag in einem Musterklagen-Prozess den Ausbau des Flughafens für rechtens erklärt. Allerdings muss das Land Hessen die Zahl der erlaubten Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr im Planfeststellungsbeschluss genauer regeln. Hier ließ der VGH auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ansonsten wies der VGH die Klagen gegen das Vier-Milliarden-Projekt ab.

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesregierung vom Dezember 2007 habe nun "praktisch vollständig Bestand", damit könnten in Hessen sehr viele Arbeitsplätze geschaffen werden, sagte Koch und ergänzte: "Das ist eine wirklich historische Entscheidung." Damit sei ein wichtiges Projekt trotz schwieriger Genehmigungsverfahren auch unter den "kritischen Augen der Justiz" bestätigt worden.

Das Gericht habe "letztlich nur in einer Detailfrage" Revision zugelassen, sagte Koch mit Blick auf das Nachtflugverbot weiter. Der VGH hatte die vorgesehene Regelung von 17 Nachtflügen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr kritisiert und eine Neuregelung gefordert. Koch sagte, damit habe das Gericht der Landesregierung "eine weitere Aufgabe" gegeben. Wie man damit umgehen werde, werde erst nach einer gründlichen Studie des Urteils zu sagen sein. Das gelte auch für die Frage, ob das Land selbst Revision einlege, sagte Koch.

Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport sprach von einem "guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft". Zur Einschränkung der Nachtflüge durch das VGH-Urteil sagte Fraport-Vorstandsvize Stefan Schulte, das Gericht habe der Nachtruhe der Anwohner ein stärkeres Gewicht als den Wettbewerbsinteressen beigemessen. "Letztendlich wird die Frage aller Voraussicht nach höchstrichterlich entschieden", sagte Schulte und verwies damit indirekt auf ein Revisionsverfahren in Leipzig.

Auch die Deutsche Lufthansa begrüßte die Entscheidung nur teilweise. So freue man sich zwar darüber, dass die Rechtmäßigkeit des derzeit bereits laufenden Baus einer neuen Landebahn grundsätzlich bestätigt worden sei, sagte eine Unternehmenssprecherin der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. Die geforderte Neuregelung der Nachtflüge bedauere man jedoch. Damit werde der Flughafen Frankfurt "von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt" und katapultiere sich als Frachtflughafens ins Abseits. Die Lufthansa wolle nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Erst danach könne über die nächsten Schritte entschieden werden.

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften teilte mit, von dem Urteil gehe ein "verheerendes Signal" für die deutsche Luftverkehrswirtschaft aus. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) bezeichnete die Nachtflug-Auflagen des VGH als "Schlag ins Gesicht für die Exportnation Deutschland".

Die klagenden Anrainer-Kommunen bezeichneten das Urteil unterdessen als "gut und schlecht zugleich". Der Naturschutzbund (NABU) bemängelte, der VGH habe die Belange von Mensch und Umwelt zu wenig berücksichtigt. Das Bündnis der Bürgerinitiativen (BI) teilte mit, Gerechtigkeit könnten nach diesem Urteil "nur noch Richter schaffen, die nicht von hessischen Politikern eingesetzt wurden". Der hessische Landesverband des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zeigte sich "enttäuscht" über das Kasseler Urteil.

Quelle: DDP

 
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