Staatshilfen: Guttenberg will Dax-Konzerne nicht unterstützen
zuletzt aktualisiert: 04.03.2009 - 07:22Berlin (RPO). Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat erstmals Kriterien für die Vergabe von Rettungshilfen aus dem 100 Milliarden Euro schweren Staatsfonds aufgestellt. Firmen können auf Unterstützung hoffen, wenn sie starke Einbrüche erlitten haben. Das gelte allerdigns nicht für Dax-Unternehmen.
Das "Handelsblatt" berichtet unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Papier des Wirtschaftsministeriums zur organisatorischen Struktur des Wirtschaftsfonds Deutschland, dass nur solche Firmen auf Bürgschaften oder Kredithilfen des Bundes hoffen können, die "aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise von massiven Einbrüchen bei Umsätzen, Stückpreisen und Auftragseingängen betroffen" sind.
Staatshilfen sollen demnach nur Unternehmen bekommen, die grundsätzlich gesund sind und nur vorübergehend einen Finanzierungsengpass haben. Auch dürfe die staatliche Unterstützung nicht zu dauerhaften, gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen, heißt es dem "Handelsblatt" zufolge in dem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums.
Darüber hinaus müsse eine "besondere volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Unternehmens" vorliegen. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Kreditprogramm des Bundes seien Dax-Unternehmen und Firmen, die nach dem 1. Juli 2008 eine Anleihe platziert hätten.
Bei Krediten ab einem Volumen von 150 Millionen Euro und bei Bürgschaften mit einem Bundesanteil von mehr als 300 Millionen Euro befassen sich ein neu einzurichtender Lenkungsrat und ein Lenkungsausschuss mit Staatssekretären aus dem Wirtschafts-, Finanz- und Justizministerium sowie einem Vertreter aus dem Kanzleramt mit der Prüfung eines Rettungsantrags.
Zuvor soll der Vorstand der staatseigenen KfW-Bankengruppe "unter Berücksichtigung einer erhöhten Risikotoleranz" über die Kreditvergabe und der Interministerielle Bürgschaftsausschuss über die Gewährung einer Bürgschaft entscheiden, heißt es den Angaben zufolge im Papier des Wirtschaftsministeriums.
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