Haribo vs. Lindt: Bekannte Markenstreits Wenn sich Firmen um den Namen streiten

Düsseldorf · Aktuell stehen sich die Süßwarenhersteller Haribo und Lindt vor dem Oberlandesgericht Köln gegenüber. Grund für den Streit sind in Goldfolie verpackte Schokoladenbären des Schweizer Herstellers Lindt. Haribo sieht durch die Teddys seine Rechte an der Marke "Goldbären" verletzt. Immer wieder kommt es vor, dass sich Unternehmen vor Gericht um Markenrechte streiten. Ein Überblick.

Wenn sich Firmen um den Namen streiten
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Im Fall von Haribo gegen Lindt könnte sich der Rechtsstreit noch eine Weile hinziehen. Beide Süßwarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren unabhängig von der Entscheidung der Kölner Richter durch alle Instanzen treiben zu wollen. Inzwischen hat das Gericht dem Schweizer Schokoladenfabrikanten Hoffnung gemacht. Das Gericht erklärte am Freitag in einer vorläufigen Einschätzung, dass er in den Lindt-Schokoladen-Teddys keine Verletzung der Markenrechte des Gummibärchen-Herstellers Haribo sehe.

Deo-Hersteller Henkel gegen Hautpflegeunternehmen Beiersdorf

Im vergangenen Jahr klagte der Deo-Hersteller Henkel ("Fa") gegen seinen Konkurrenten Beiersdorf. Vor dem Landgericht Düsseldorf sollte die Frage geklärt werden, ob es rechtmäßig ist, ein Deo mit dem Attribut "das Beste" zu bewerben. Denn genau das hatte das Hamburger Unternehmen Beiersdorf getan, und sein Produkt "Invisible for Black & White" als "Das Beste" und die "Nummer eins" beworben. Damit war jedoch die Düsseldorfer Firma Henkels nicht eimnverstanden. Der Vorwurf: Die Kampagne sei irreführend und wettbewerbswidrig. Am Ende entschied das Landgericht zugunsten von Henkel.

Lindt gegen Hauswirth (Österreich) und Riegelein (Deutschland)

Ebenfalls 2013 endete der legendäre Rechtsstreit um den Lindt-Goldhasen. Über ein Jahrzehnt und durch alle Instanzen hatte sich die Auseinandersetzung vor Gericht hingezogen. Schließlich wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Beschwerde des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt ab. Die Entscheidung des Richters: Auch andere Hersteller dürfen in Goldfolie eingewickelte Schokoladenhasen verkaufen.

Bereits im Jahr 2001 hatte Lindt seinen in Goldfolie eingewickelten Goldhasen mit rotem Halsband, Schleife und Glöckchen in Deutschland als Marke eintragen lassen. Gestützt auf diese Markenrechte ging Lindt dann vor Gericht gegen mehrere Wettbewerber vor, insbesondere gegen den österreichischen Hersteller Hauswirth und gegen die deutsche Firma Riegelein.

Dr. Oetker gegen Molkerei Gropper — oder Paula gegen Flecki

Vor zwei Jahren machte die Puddingschlacht zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd Schlagzeilen. Dabei ging es um die beiden Puddinge "Paula" und "Flecki" (Molkerei Gropper). Aber Dr. Oetker musste auch in dritter Instanz eine Niederlage einstecken. Die Richter waren sich einig: die beiden Puddinge sind sich gar nicht so ähnlich. Dr. Oetker hatte vor Gericht ein Verkaufsverbot für Flecki gefordert.

Aus der Kategorie: David gegen Goliath

Der Weltkonzern Apple verteidigt seine Markenrechte rigoros. 2010 erwirkte der Konzern eine einstweilige Verfügung gegen die kleine deutsche Firma Koziol (Erbach). Diese hatte zuvor Eierbecher mit dem Namen "eiPott" verkauft. Das Hamburger Oberlandesgericht entschied: Die Eierbecher dürfen unter diesem Namen nicht mehr verkauft werden.

Auch die Möbelkette Roller zog gegen den TV-Sender RTL den Kürzeren. Die Möbelfirma hatte zuvor die bekannte Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" für die Werbeaktion "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer" genutzt. Doch das Oberlandesgericht Köln gab RTL Recht und untersagte die Aktion.

(RP)
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