kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Urteil des Bundessozialgerichts: Hartz-IV-Empfänger haben freie Wohnungswahl

zuletzt aktualisiert: 01.06.2010 - 19:05

Kassel (RPO). Auch Hartz-IV-Empfängern muss ein Umzug in eine andere, teurere Stadt ermöglicht werden. Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die höheren Unterkunftskosten voll zu übernehmen, wie das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel urteilte.

Voraussetzung sei, dass sie noch angemessen seien. Nur innerhalb einer Kommune würden die gesetzlichen Regelungen den Umzug von einer billigen in eine teurere Wohnung verbieten. In diesem Fall bekommt der Arbeitslose nur seine ursprüngliche, kostengünstige Miete erstattet.

Damit gaben die Richter einem 57-jährigen Musiker recht, der erst von Berlin in ein fränkisches Dorf bei Erlangen zog. Dort zahlte der Mann 193 Euro Warmmiete. Als er zwei Jahre später im Jahr 2008 wieder zurück nach Berlin zog, lebte er in einer 300 Euro teuren, aber noch angemessenen Wohnung. Konkrete Gründe für den Umzug, beispielsweise ein vorliegendes Jobangebot, gab es nicht.

Jobcenter wollte Kosten nicht übernehmen

Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf wollte die vollen Unterkunftskosten nicht übernehmen. Der Hartz-IV-Empfänger habe ohne Grund mit seinem Umzug höhere Unterkunftskosten verursacht. Er hätte sich zudem eine Unterkunft suchen können, die genauso billig wie in Bayern sei. Der Kläger wandte ein, dass die Berliner Unterkunft nach den Hartz-IV-Regelungen als angemessen gilt.

Müssten Arbeitslose bei einem Umzug in eine andere Stadt immer für die höheren Unterkunftskosten selbst aufkommen, würde das bedeuten, dass man immer am günstigen Wohnort bleiben müsse. Dies widerspreche den in der Verfassung geschützten Grundsatz der Freizügigkeit. Dies sah auch der 4. Senat so.

Leistungen für Aufstocker werden angerechnet

Ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts stärkte dagegen die Position der Arbeitsgemeinschaft: Arbeitnehmer, die wegen ihres geringen Einkommens zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhielten, könnten nicht von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlägen des Arbeitgebers profitieren. Die Zuschläge seien voll auf das Arbeitslosengeld II als Einkommen anzurechnen. Es handele sich bei den Zuschlägen um keine sogenannten zweckbestimmten Einnahmen, die bei den Hartz-IV-Leistungen nicht berücksichtigt dürfen.

In einem der verhandelten drei Fälle hatte ein Wachmann aus Dresden von seinem Chef regelmäßig Zuschläge für Nacht-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit erhalten. Wegen seines geringen Einkommens erhielt der Mann zusätzlich Arbeitslosengeld II. Die Zuschläge wertete die Arbeitsgemeinschaft Dresden als Einkommen und minderte das Arbeitslosengeld II.

Der Aufstocker meinte, dass die Zuschläge eine zweckbestimmte Einnahme darstelle, die nicht zu einer Arbeitslosengeld-II-Kürzung führen dürfe. So seien die Zuschläge für die Nacht- und Schichtarbeit ein Ausgleich für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Arbeitsgemeinschaft.

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 4 AS 60/09 R und B 4 AS 89/09 R u. a.)

Quelle: apd/csi

 
 
weitere Artikel
 
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
"Deutschland bleiben drei Monate zur Euro-Rettung"

Investorenlegende George Soros

"Berlin hat drei Monate zur Euro-Rettung"

Die Rettung des Euro hängt nach Einschätzung des US-Großinvestors George Soros an Deutschland. mehr 

Ihr Platz soll Schlecker-XL-Filialen übernehmen

Drogeriemarktkette Schlecker

Ihr Platz soll XL-Filialen übernehmen

Nach dem Aus für die Drogeriemarktkette Schlecker steht nun die Abwicklung der einzelnen Unternehmensteile an. mehr 

Mehr Wirtschaft
Aus der Region

Investorenlegende George Soros

"Berlin hat drei Monate zur Euro-Rettung"

Drogeriemarktkette Schlecker

Ihr Platz soll XL-Filialen übernehmen

Deutschlands größter Autobauer

Volkswagen stellt sich neu auf

Drittgrößtes Mobilfunkunternehmen

E-Plus droht der Verkauf

Thronjubiläum von Queen Elizabeth II.

Mit Tee und Scones auf dem Rhein

Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

Tragischer Unfall: 400 Schafe fallen auf Autobahn

Hunderte Schafe sind in der Nacht zu Freitag auf eine Straße in Melbourne gefallen, als ein Tiertransporter auf einer Brücke umkippte und ... mehr 

Top-Services
 
Anzeige:
Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Politik-Nachrichten
Offizielle-und-inoffizielle-Atommaechte_1_48507.jpg

Schiffe aus deutscher Produktion

Israel stationiert Atomwaffen auf U-Booten

Einem Medienbericht zufolge werden israelische U-Boote aus deutscher Produktion mit Atomraketen bewaffnet. mehr

 
Bernd Riexinger bildet zusammen mit Katja Kipping das neue Führungs-Duo der Linken.

Bernd Riexinger im Porträt

Lafontaine-Freund und Agenda-Gegner

Bernd Riexinger meidet eigentlich das Blitzlichtgewitter. "Ich muss mich nicht ständig in Szene setzen", sagt er. Schon aus diesem Grund hat er sich nicht nach der Bewerbung um den Bundesparteivorsitz der Linken gedrängt. mehr

 

Parteitag wählt Doppelspitze

Kipping und Riexinger neue Linken-Chefs

 

Neue Linken-Chefin im Porträt

Katja Kipping - unangepasst und modern

 

Konferenz der Kreisvorsitzenden

CDU-Basis übt scharfe Kritik an Merkel

 

Krise der Banken hält an

Merkel: Spanien soll unter Rettungsschirm

 

Parteitag der Linken in Göttingen

Gysi: "Das ist ein pathologischer Zustand"

 

Protestdemos nach Urteilsverkündung

Muslimbruder fordert Todesstrafe für Mubarak

Strom-Rechner

kWh
vergleichen