Staatliche Übernahme: Hypo Real Estate braucht offenbar noch mehr Finanzhilfen
zuletzt aktualisiert: 29.03.2009 - 18:32Berlin (RPO). Womöglich benötigt die Hypo Real Estate noch mehr staatliche Unterstützung als die schon gewährten zehn Milliarden Euro. Die Summe, die nun fließen soll, steht noch nicht fest. In der kommenden Woche wird der Staat die marode Bank übernehmen. Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bezeichnete den Einstieg als unvermeibar.
Laut "Spiegel online" hat der Chef der Hypo Real Estate (HRE), Axel Wieandt, bestätigt, dass die Bank weitere Hilfen benötigt. Zur genauen Summe der benötigten Eigenkapitalhilfen könne er noch keine Angaben machen. Dies müsse zunächst mit dem Bankensicherungsfonds Soffin besprochen werden. Zuletzt war immer wieder von bis zu zehn Milliarden Euro die Rede. Mit diesem neuen Kapital solle endlich eine höhere Kernkapitalquote des angeschlagenen Immobilienfinanzierers erreicht werden.
Dass der Bund das Ziel der vollständigen Übernahme der HRE verfolgt, steht bereits seit geraumer Zeit fest. Damit soll die Bank und das staatliche Geld gesichert werden, das den Konzern derzeit vor der Pleite rettet - rund 90 Milliarden Euro in Krediten oder Garantien. Um die Übernahme zu bewerkstelligen, billigte der Bundestag am 20. März das Rettungsübernahmegesetz. Es sieht als äußerstes Mittel auch die Enteignung der Aktionäre vor. Nun muss die Maßnahme noch durch den Bundesrat.
Der Finanzausschuss der Länderkammer hat empfohlen, am 3. April zunächst den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das eigentliche Ziel des Gesetzes, die HRE-Aktionäre notfalls zu enteignen, steht zwar nicht in Frage. Die Ländervertreter wollen jedoch Nachbesserungen im Detail zugunsten ihrer Landesbanken erreichen. Die Ministerpräsidenten hatten zuletzt offen gelassen, wie sie sich kommenden Freitag im Bundesrat verhalten.
Sollte es tatsächlich zum Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen, käme der Zeitplan für die Übernahme der Bank durch den Bund ins Rutschen. Die nächste reguläre Bundesratssitzung ist erst für den 15. Mai vorgesehen. Und am 30. Juni soll die Möglichkeit zur Enteignung laut Gesetz bereits wieder enden. Das Finanzministerium gab sich aber am Sonntag zuversichtlich, dass das Gesetz bereits am Freitag endgültig beschlossen wird.
Im Gesetz ist die Enteignung gegen Entschädigung nur als letztes Mittel vorgesehen. Zuvor müssen Verhandlungen über einen freiwilligen Verkauf geführt werden und gescheitert sein. Mildere Mittel haben laut Gesetz Vorrang vor dem Zwangsmittel der Enteignung. Erwartet wird also zunächst ein offizielles Angebot der Regierung an die Aktionäre.
Enteignungen kommen in Deutschland immer wieder vor, zum Beispiel im Straßenbau, wenn ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen will. Ermöglicht werden sie in Artikel 14 des Grundgesetzes. Der garantiert Eigentum und Erbrecht. Zugleich heißt es aber auch: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Eine Enteignung dürfe "nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt".
Auch eine Verstaatlichung ist nach dem Grundgesetz zulässig, sogar zwangsweise. Artikel 15 besagt, dass "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" - also auch Fabriken oder Banken - "zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden" können.
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat die staatliche Beteiligung als unvermeidbar bezeichnet. In der ZDF-Sendung "Berlin direkt" antwortete Guttenberg am Sonntag auf die Frage, ob der Staatseinstieg für den Steuerzahler ein "Fass ohne Boden" werden könne: "Wir haben generell vor, mit Steuergeldern sinnvoll umzugehen. Aber wir müssen ein anderes Fass ohne Boden vermeiden."
Wenn die HRE nicht gerettet werde, könne dies schlimmere Folgen haben als die Pleite von Lehman Brothers in den USA. Guttenberg betonte: "Ein sehr ungewöhnlicher Schritt, aber einer, den wir gehen müssen."
Allerdings sei mit diesem Schritt das Thema Enteignung nicht vom Tisch, fügte der Minister hinzu. "Ich würde es mir wünschen, weil ich die Enteignung für ein dramatisches Mittel halte. Wir konnten allerdings in dem Gesamtprozedere als allerletzte Lösung die Enteignung nicht ausschließen." Zunächst werde aber versucht, "die Brandmauern, die wir eingezogen haben, zu nutzen, um dann am Ende hoffentlich nicht zu einer Enteignung zu kommen".
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