Jugendschutz: Internet-Werbung für Alkohol-Brause verboten
zuletzt aktualisiert: 30.10.2006 - 13:10
Hamm (RPO). Das Oberlandesgericht Hamm hat Internet-Werbung für alkoholhaltiges Brausepulver verboten. Die Werbung richte sich an Jugendliche als Zielgruppe und verstoße deshalb gegen Jugendschutzbestimmungen. Die Firma hatte mit Slogans wie "Alko_hol die Tüte!" auf ihrer Internet-Seite geworben.
Quelle: ap
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