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Börsengang: Kabinett beschließt Teilprivatisierung der Bahn

zuletzt aktualisiert: 24.07.2007 - 11:30

Berlin (RPO). Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen. Dem Gesetzentwurf zufolge, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, will sich der Bund 2009 von bis zu 49 Prozent seiner Bahn-Anteile trennen. Sie sollen an der Börse oder an Investoren verkauft werden.

Der Rest der Anteile muss aus Verfassungsgründen beim Bund bleiben, da dieser laut Grundgesetz ein Schienennetz aufrecht erhalten muss. Die Frage, ob die Teilprivatisierung über einen Börsengang oder einen Anteilsverkauf an private Investoren erfolgt, lässt der Gesetzentwurf offen.

Er sieht zudem vor, die so genannte Sicherungsübertragung der Eisenbahninfrastruktur, also des rund 34.000 Kilometer langen Netzes, an die Bahn auf 15 Jahre zu begrenzen. Während dieser Zeit darf der Konzern das Netz bewirtschaften und bilanzieren. Der Bund bleibt während dieser Zeit juristischer Eigentümer des Schienennetzes und wird wie bislang jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro für Investitionen zum Erhalt und Ausbau des Netzes bereit stellen.

Nach Ablauf der 15 Jahre entscheidet dann der Bundestag darüber, ob dieses Konstrukt beibehalten wird. Wird der Verlängerung nicht zugestimmt, wird der Bahn ein dreijähriger Abwicklungszeitraum zugestanden.

Bundesverkehrsminister Tiefensee erwartet, dass die Umsetzung des Gesetzentwurfes eine wesentliche Verbesserung für den Wettbewerb im Schienenverkehr bringen wird. Unter den Ländern wächst aber Widerstand, weil sie um den Regionalverkehr fürchten.

Quelle: ap

 
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