Regierung beschließt "Versorgungsstrukturgesetz" Kassen sollen künstliche Befruchtung billiger machen

Berlin/München (RPO). Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) sollen nach dem Willen der Bundesregierung ihren Versicherten künftig leichter finanzielle Hilfen bei einer künstlichen Befruchtung anbieten können. Diese Möglichkeit, mehr Leistungen bereit zu halten, ist Teil eines umfangreichen "Versorgungsstrukturgesetzes", welches das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

 Die Kosten für das Einfrieren von Sperma müssen Krankenkassen nach einem aktuellen Urteil nicht tragen.

Die Kosten für das Einfrieren von Sperma müssen Krankenkassen nach einem aktuellen Urteil nicht tragen.

Foto: AP

Die Maßnahme helfe, dass "sich wieder mehr Familien ihren Kinderwunsch erfüllen können", erklärte das Bundesfamilienministerium. So könnten sich die Kassen "als echte 'Familienkrankenkassen' profilieren". Darüber hinaus strebe man weitere Entlastungen für Menschen mit Kinderwunsch an, heißt es in dem Haus von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die sich nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschutz zu dem Thema erneut zu Wort melde wolle.

Das von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) entworfene neue Gesetz sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, mit dem die ärztliche Versorgung verbessert werden soll. Dazu gehört die Angebotserweiterung bei den Krankenkassen aber auch etwa der Wunsch, die ländliche Versorgung mit Ärzten sicher zu stellen.

Derweil forderte auch CSU-Sozialexperte Joachim Unterländer von Bund und Krankenkassen höhere Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlung. Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland, die in einer Partnerschaft lebten, seien aus medizinischen Gründen ohne Kinder. Jährlich suchten an die 800.000 Paare ärztlichen Rat, eine künstliche Befruchtung sei für viele die letzte Hoffnung, sagte der bayerische Landtagsabgeordnete in München. Doch die gegenwärtige Finanzierung von solchen Behandlungen stelle für durchschnittlich verdienende Paare eine große Belastung dar.

Ab dem vierten Versuch der künstlichen Befruchtung müssten die Betroffenen die Behandlungen selbst zahlen, erklärte Unterländer. Die Konsequenz sei ein "dramatischer Rückgang der Behandlungszahlen". Nach der 2004 erfolgten Kürzung seien 55 Prozent weniger Behandlungen durchgeführt worden.

Das wurde noch beschlossen

Mit höheren Honoraren und weiteren Anreizen sollen Ärzte künftig in dünn besiedelte Regionen gelockt werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch den Entwurf für ein Versorgungsgesetz auf den Weg, wonach Landärzte mit vielen Patienten künftig keine finanziellen Nachteile mehr hinnehmen müssen. Bislang werden die Honorare von Medizinern gekappt, wenn sie sehr viele Leistungen bei den Kassen abrechnen. Schwarz-Gelb hofft, damit dem drohenden Ärztemangel zu begegnen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr sagte bei der Vorstellung des Regelwerks, dass es derzeit zwar noch keine Versorgungsprobleme gebe. Es gebe aber Regionen "mit Unterversorgung" und solche, in denen eine mangelnde Versorgung drohe. Dem werde nun entgegengetreten. "Wenn wir das jetzt nicht tun, wird es teurer für die Versicherten", warnte der FDP-Politiker. Experten schätzen, dass in den nächsten Jahrzehnten bundesweit bis zu 20.000 Ärzte fehlen werden.

In dem Entwurf sind auch weitere Maßnahmen vorgesehen, die Medizinern ein Leben auf dem Land schmackhaft machen sollen. So soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, um mehr Frauen zu gewinnen. So sollen sich Vertragsärztinnen nach einer Geburt beispielsweise zwölf statt bisher sechs Monate vertreten lassen können. Aufgehoben wird die sogenannte Residenzpflicht für Ärzte. Das heißt, künftig können die Mediziner in der Stadt wohnen und auf dem Land praktizieren.

Kritik der Kassen, Arbeitgeber und Gewerkschaften

Kritik am dem Regelwerk kam von Krankenkassen, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die gesetzlichen Krankenkassen vermissten Maßnahmen im Kampf gegen die Überversorgung in Ballungsräumen. "Überversorgung abbauen und Unterversorgung verhindern sind zwei Seiten einer Medaille", betonte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Auch der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Rolf Hoberg, sagte der "Südwest Presse": "Dieses Gesetz gibt uns keine vernünftigen Instrumente in die Hand, um das regionale Ungleichgewicht abzubauen." Er forderte zumindest eine Begrenzung des Honoraranstiegs und eine gezielte Umleitung in den ländlichen Raum.

Die Arbeitgeber äußerten Zweifel am Sinn des Vorhabens und warnten vor Zusatzkosten. "Es ist gesetzliche Aufgabe der Ärzteschaft, überall eine ausreichende ärztliche Versorgung sicherzustellen", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) der Tageszeitung "Die Welt". "Wenn die Ärzteschaft dazu bislang nicht in der Lage ist und deshalb der Gesetzgeber aktiv werden muss, darf diese Fehlleistung nicht noch mit einem Honorarzuwachs belohnt werden."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nannte das Versorgungsgesetz "ein Zeugnis beispielloser Klientelpolitik". "Statt die Gesundheitsversorgung für die Patienten zu verbessern, will die Koalition die Ärzte und Zahnärzte mit höheren Honoraren versorgen", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin.

Der Sozialverband Deutschland befürchtet ebenfalls höhere Kosten für Patienten. Wenn das neue Gesetz letztlich doch mehr Kosten verursache, könnten enorm hohe Zusatzbeiträge für die gesetzlich Krankenversicherten fällig werden, warnte Präsident Adolf Bauer. Schwarz-Gelb rechnet bei den Maßnahmen für Landärzte und Vertragszahnärzte mit Zusatzkosten von bis zu 320 Millionen Euro im Jahr.

Abwimmeln wird bestraft

Lob erntete Bahr indes für sein Vorhaben, jene Krankenkassen, die Versicherte abwimmeln, zu saftigen Strafen zu verdonnern. Die Regierung reagiert damit auf Erfahrungen seit der Pleite der City BKK. Andere Krankenkassen wollen deren Versicherte nicht ohne Weiteres aufnehmen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erklärte: "Insbesondere Schwerstkranke und Schwerstpflegebedürftige sind dabei die Verlierer." Daher sei es gut, dass die Regierung die Kassen jetzt in die Verantwortung nehme. Neue Formulare sollen den Wechsel der Kasse zudem künftig vereinfachen.

(KNA/fdapd/elt)
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