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Telekom-Prozess: Kläger-Anwalt: Bund hält Akten zurück

zuletzt aktualisiert: 07.04.2008 - 12:44

Frankfurt (RPO). Zum Auftakt des Prozesses um die T-Aktie hat Kläger-Anwalt Andreas Tilp Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben. Den Klägern werde nicht in alle Akten zum Fall Einblick gewährt.

Der Bund berufe sich dabei darauf, dass Hoheitsrechte verletzt werden könnten. Die US-Kläger hätten dagegen alle Akten einsehen können, sagte Tilp in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung". "Das ist unlogisch".

Der Musterprozess um Schadenersatz für die rund 17.000 betroffenen Telekom-Aktionäre hat heute in Frankfurt am Main begonnen. Die enttäuschten Käufer versuchen, wegen des nach dem dritten Börsengang im Juni 2000 eingebrochenen Aktienkurses Schadenersatz von dem Konzern zu erstreiten. Stellvertretend für die große Zahl der Kläger wird vor dem Oberlandesgericht der Fall eines einzelnen Anlegers verhandelt.

Die Kläger wollen der Telekom Fehler in deren Prospekt zum dritten Börsengang nachweisen. Sollten Angaben unzutreffend oder unvollständig gewesen sein, würde der Fall der sogenannten Prospekthaftung eintreten. Die Telekom könnte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Insgesamt geht es nach Angaben beider Seiten um etwa 80 Millionen Euro, der Musterkläger allein fordert 1,65 Millionen Euro.

Die deutsche Justiz betritt mit diesem Anlegerschutzprozess juristisches Neuland. Um das Musterverfahren zu ermöglichen, wurde eigens das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffen. Es wurde bisher allerdings noch nicht in einem Verfahren dieses Umfangs erprobt.

Aktionärsschützer beurteilen die Erfolgsaussichten des Telekom-Prozesses allerdings skeptisch. Der Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Lars Labryga, sagte im ZDF-Morgenmagazin, der Prozess werde "sehr lange dauern" und auch nur Teilfragen klären können. "Die Erfolgsaussichten sind, auch gegeben durch die Besonderheiten des deutschen Prozessrechts, eher schlechter als zum Beispiel in den USA", sagte Labryga.

Sommer und Ricke als Zeugen

Der Prozess vor der 23. Zivilkammer unter Leitung des Vorsitzenden Richters Christian Dittrich ist zunächst auf 17 Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt. Ein Urteil noch in diesem Jahr gilt allerdings als extrem unwahrscheinlich.

Zeugen sollen erst ab der kommenden Woche befragt werden: am Montag (14. April) zunächst Ex-Telekom-Chef Ron Sommer, am Dienstag der noch amtierende Finanzchef Karl-Gerhard Eick. Für 29. April ist auch Sommers Nachfolger an der Spitze der Telekom, Kai-Uwe Ricke, geladen.

Bei dem dritten Börsengang hatte die T-Aktie einen Ausgabekurs von 66,50 Euro beziehungsweise 63,50 Euro für Frühzeichner. Das Wertpapier hatte damals seine beste Zeit schon hinter sich. Nach dem Höchststand von 103,50 Euro am 6. März 2000 ging es stetig bergab, bis zum Tiefststand von 8,14 Euro im Juni 2002. Seitdem kam das Papier nicht mehr über 20 Euro hinaus.

Erstes Thema in der mündlichen Verhandlung ist der Kauf des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream im Jahr 2001 für rund 34 Milliarden Euro. Sollte dieser Kauf schon während der Zeichnungsphase der T-Aktie im Mai und Juni 2000 beschlossen gewesen sein, wäre das mitteilungspflichtig gewesen, erklärt die Anwaltskanzlei Tilp, die den Musterkläger und weitere etwa 300 Aktionäre vertritt.

Ein weiteres Hauptthema kann die Bewertung der Telekom-Immobilien werden. Der Konzern hatte im Jahr 2001 deren Wert um insgesamt 2,5 Milliarden Euro nach unten korrigiert.


 
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