Skandal beim DIW: Klaus Zimmermann im Verdacht der Untreue
zuletzt aktualisiert: 20.12.2009 - 13:04Berlin (RPO). In der Affäre um Geldverschwendung beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin muss Präsident Klaus Zimmermann möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Einem Zeitungsbericht kommen Strafrechtler zu dem Schluss, dass die Vorgänge strafrechtlich relevant sein könnten.
"Der Tatbestand der Untreue könnte erfüllt sein", sagte der Hamburger Strafverteidiger Oliver Sahan der "Welt am Sonntag". Entscheidend dafür sei aber, ob dem DIW ein Vermögensschaden entstanden sei. "Der Anfangsverdacht der Untreue liegt nahe", kommentierte auch der Saarbrücker Strafverteidiger Joachim Giring. Ähnlich äußerte sich der Münchner Strafverteidiger Albrecht Göring. Zimmermann reagierte den Angaben zufolge zunächst nicht auf eine Bitte der Zeitung um eine Stellungnahme.
Ein unveröffentlichter Bericht des Berliner Landesrechnungshofs erhebt offenbar schwere Vorwürfe gegen das Finanzgebaren des DIW und listet die Verschwendung öffentlicher Mittel in Millionenhöhe auf, wie mehrere Zeitungen in der zurückliegenden Woche berichtet hatten.
Sieben Millionen Euro stehen im Raum
Demnach sehen die Prüfer Fragwürdigkeiten bei Ausgaben von insgesamt sieben Millionen Euro. Das DIW sei "seiner Verpflichtung zur zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendungsmittel in erheblichem Umfang nicht nachgekommen", zitiert die "Welt am Sonntag" aus dem Bericht.
Moniert werden insbesondere Geldzahlungen von rund 900 000 Euro an die amerikanische Tochter DIW DC in Washington, deren Gründer und Verwaltungsratschef Zimmermann ist. Nach Ansicht des Rechnungshofs hat der Ökonom dabei zumindest in einem Fall ein "unzulässiges 'In-sich-Geschäft'" abgeschlossen.
Das DIW mit Sitz in Berlin muss bis zum 4. Januar zu dem Rechnungshofbericht gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft des Landes Berlin Stellung nehmen. Mit Geld aus dem Haushalt der Hauptstadt und des Wirtschaftsministeriums finanziert das DIW den Großteil seines Haushalts von rund 19 Millionen Euro. Der Berliner Senat muss prüfen, ob die Forscher die öffentlichen Mittel zweckgemäß und sparsam verwenden.
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