Fusion von T-Online und Telekom: Kleinaktionäre wollen Nachschlag
zuletzt aktualisiert: 02.06.2006 - 18:36Düsseldorf (rpo). Der Ärger für die Telekom wegen der umstrittenen Wiedereingliederung des Internetanbieters T-Online hält weiter an. Nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof wollen Aktionärsschützer nun mehr Geld rausschlagen. Sie kündigten an, gerichtlich gegen den Telekomriesen vorzugehen. Sie erhoffen sich einen Nachschlag für den ihrer Ansicht nach zu geringen Preis, den die Telekom den T-Online-Aktionären für ihre Papiere gezahlt hat.
"Sobald die Verschmelzung im Handelsregister eingetragen ist, können wir das Spruchverfahren einleiten", erklärte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Damit sei die Verschmelzung zwar nicht aufzuhalten, aber zumindest stünden die Chancen nicht schlecht, dass die betroffenen T-Online-Aktionäre eine Nachzahlung erhalten.
Die Telekom hat 0,52 T-Aktien je T-Online-Papier geboten, das ist deutlich zu wenig", sagte Hocker. Umgerechnet entspreche dieses Umtauschverhältnis rund 6,60 Euro pro Anteilsschein des Internet-Unternehmens. "Wahrlich kein gutes Geschäft. Hatten die Anleger beim Börsengang im April 2000 der Deutschen Telekom doch noch 27 Euro je T-Online-Anteilsschein zahlen müssen", sagte er.
Das Spruchverfahren wird laut DSW vor dem Landgericht Bonn eingeleitet. Die Chancen für Aktionäre stehen nach Einschätzung der Schutzvereinigung in so einem Spruchverfahren, in dem ein Gericht den Wert des übernommenen Unternehmens überprüft, erfahrungsgemäß gar nicht schlecht. "Das ist ein relativ häufiges Vorgehen. In 90 Prozent kommt eine Nachbesserung heraus", erklärte DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Er rechnet mit einer Dauer des Spruchverfahrens von mindestens ein bis zwei Jahren.
T-Online-Chef Rainer Beaujean gab unterdessen seinen Posten auf. Die Entscheidung sei in gegenseitigem Einvernehmen getroffen worden, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Der Aufsichtsrat bestellte den Finanzvorstand Jens Becker kommissarisch zum Vorsitzenden.
Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof den Weg für die umstrittene Fusion des Internetdienstleisters mit der Deutschen Telekom freigemacht. Die Telekom hatte vor Gericht vorgebracht, wenn die beschlossene Verschmelzung erst vollzogen werden dürfte, nachdem das langwierige Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren rechtskräftig erledigt worden ist, entstünden Verluste in Millionenhöhe.
"Bewährtes Regelungssystem"
In seiner am Freitag vorgelegten Begründung betonte der Bundesgerichtshof, das Freigabeverfahren von Fusionen sei extra als Eilverfahren gestaltet. An "diesem bewährten Regelungssystem, das zur Folge hat, dass die klagenden Aktionäre nur noch Ersatz des ihnen etwa entstandenen Schadens verlangen können", solle nicht gerüttelt werden.
Die Telekom bemüht sich nach Angaben eines Sprechers nun schnellstmöglich um Termine bei den Handelsregisterrichtern in Darmstadt und Bonn, um die Verschmelzung eintragen zu lassen. Damit höre T-Online auf, als eigenständiges Unternehmen zu existieren. Unterhalb der Vorstandsebene des Geschäftsbereichs Festnetz/Breitband T-Com, der von Telekom-Vorstandsmitglied Walter Raizner geleitet wird, bleibe T-Online aber als organisatorische Einheit mit eigenem Management bestehen. Nach dem Verschmelzungsvertrag seien künftig drei T-Online-Manager im Vorstand des Geschäftsbereichs T-Com vertreten.
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