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Urteil zur Rücksendung von Katalogware: Kunden müssen keine Versandkosten zahlen

zuletzt aktualisiert: 07.07.2010 - 11:05

Karlsruhe (RPO). Wer Katalogware zurückgibt, muss für deren Zusendung keine Versandgebühren bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch klargestellt. Mit der Entscheidung wurde eine europäische Richtlinie umgesetzt.

Das Karlsruher Urteil geht auf eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück. Die Verbraucherschützer hatten in einem Musterverfahren das Versandhaus Heine darauf verklagt, von seinen Kunden keine Versandpauschale von 4,95 Euro mehr zu verlangen, wenn die ursprüngliche bestellte Ware innerhalb der Frist zurückgegeben wird. Die Klage durchlief sämtliche Gerichtsinstanzen und führte auch zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Der entschied, dass die europäische Richtlinie zu Fernabsatzgeschäften eine Belastung mit den ursprünglichen Versandgebühren ausschließt, wenn der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Denn es sei das Ziel der Richtlinie, Kunden nicht von ihrem Widerrufsrecht abzuhalten.

Der Bundsgerichtshof setzte diese EuGH-Entscheidung nun um. Damit müssen Versandunternehmen im Falle der Rücksendung der Ware durch den Kunden die ursprünglich erhobenen Lieferkosten zurückerstatten.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 268/07)

Quelle: apd/felt

 
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