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Kaffee Bohnen panorama, AP 2009-1221
  Foto: AP, AP
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Millionenstrafe für Röstereien: Kunden zahlten jahrelang zu viel für Kaffee

VON THORSTEN BREITKOPF - zuletzt aktualisiert: 21.12.2009 - 20:56

Düsseldorf (RP). Die Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr sollen ihre Preise abgesprochen haben. Konsequenz: Die Verbraucher mussten jahrelang zuviel zahlen. Jetzt werden 160 Millionen Euro Strafe fällig. Melitta wehrt sich. 

Die Vokabel Gesprächskreise klingt eigentlich harmlos und unverdächtig. Aber der Kreis, den die drei großen deutschen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr seit mindestens Anfang 2000 unterhalten haben sollen, hatte keinen so harmlosen Zweck. Inhalt der intimen Runden soll die Absprache von Preiserhöhungen auf dem deutschen Markt gewesen sein, so der Vorwurf des Bundeskartellamtes.

Bei ihren Treffen vereinbarten die Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Kaffeefirmen offenbar Preise für Filterkaffee, Espresso und Kaffeepads. Dafür haben sie jetzt die Quittung erhalten: Das Bundeskartellamt hat als Strafe für die wettbewerbswidrigen Preisabsprachen eine Geldbuße von zusammen 159,6 Millionen Euro verhängt.

Aus einer Mitteilung des Kartellamtes geht hervor, dass die Kaffeeröster Zeitpunkt, Umfang und Höhe der Teuerungsrunden abgestimmt haben. „Dies galt insbesondere für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen 2003 und 2008. Mit Ausnahme der letzten Preiserhöhung im März/April 2008 konnten alle im Markt durchgesetzt werden”, heißt es in der Mitteilung der Wettbewerbsaufsicht.

Die Absprachen der Kaffeeröster wirkten sich unmittelbar zu Lasten der Verbraucher aus. Der Lebensmittel-Einzelhandel habe die Preiserhöhungen an die Endkunden weitergegeben, so das Kartellamt. Eine Durchsuchung der Unternehmen im Sommer vergangenen Jahres habe das Preiskartell dann beendet. Wie hoch die einzelnen Anteile der Unternehmen an den verhängten Strafzahlungen sein werden, ist noch nicht bekannt.

Auch Manager sollen Strafe zahlen

Einen Teil der Strafe sollen auch sechs verantwortliche Manager der Unternehmen tragen. Gegen die noch nicht rechtsgültigen Bescheide kann Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Melitta hat bereits Widerstand angekündigt. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage, das Unternehmen habe erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Bußgeldnorm und an der Höhe des Bußgeldes.

Dennoch zeige Melitta Reue: „Wir bedauern den Vorgang und haben Vorkehrungen getroffen, damit so etwas nicht noch einmal passiert”, so die Sprecherin. Tchibo wolle den Bescheid prüfen, hieß es aus dem Unternehmen. Dallmayr fühlt sich ungerecht behandelt: „Wir halten die Geldbuße für völlig überzogen”, sagte eine Sprecherin. Kaffee sei in Deutschland ohne Steuern günstiger als überall in Europa.

Angeblich gehört noch ein vierter Röster zum Kartell. Der habe sich womöglich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt und gehe daher straffrei aus. Zu solchen Spekulationen wollte sich das Kartellamt nicht äußern. Laut Behörde laufen weitere Verfahren gegen Kaffeeröster wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei Kaffee für Gastronomie und Großabnehmer sowie gegen mehrere Hersteller von Cappuccino.


 
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