Arbeitsrechtlerin: Lufthansa kann Streik kaum verhindern
zuletzt aktualisiert: 19.02.2010 - 13:31Frankfurt (RPO). Die Lufthansa kann sich rechtlich kaum gegen den drohenden Piloten-Streik zur Wehr setzen. "Das wird sehr schwer für die Lufthansa", sagte Arbeitsrechtlerin Amelie Bernardi von der Frankfurter Kanzlei FPS. Streiks seien durch das Grundgesetz explizit geschützt und deshalb müsse die Fluggesellschaft schon sehr gute Gründe aufführen, um den Ausstand von gut 4000 Piloten doch noch zu verhindern.
Auch müsse das Unternehmen schnell handeln, da die Lufthansa-Maschinen bereits ab Montag am Boden bleiben sollen. "Die Lufthansa könnte eine einstweilige Verfügung einreichen", sagte sie. Da die Gerichte am Wochenende üblicherweise aber nicht besetzt seien, müsse dies eigentlich schon am Freitag geschehen.
Die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hatte am Mittwoch mit großer Mehrheit für einen viertägigen Arbeitsausstand gestimmt. Die Piloten kämpfen für eine stärkere Mitbestimmung und eine Arbeitsplatzgarantie unter dem bestehenden Konzerntarifvertrag. Lufthansa ist dazu nicht bereit und will prüfen, ob der Streik überhaupt rechtens ist. Lufthansa-Personalchef Stefan Lauer hält die Arbeitsniederlegung für unverhältnismäßig. Dem Unternehmen würden in den vier Tagen 100 Millionen Euro Umsatz verloren gehen.
Nach Ansicht der Rechtsanwältin reicht das aber als Begründung nicht aus. "Beim Bahn-Lokführerstreik 2007 gab es die gleiche Frage." Seinerzeit hätten die Gerichte nach einigem Hin und Her entschieden, dass Umsatzeinbußen allein kein ausreichender Grund seien, um einen Streik zu untersagen. Vielmehr sei fraglich, inwiefern ein Ausfall der Lufthansa überhaupt unverhältnismäßig sein könne. "Wenn alle Ärzte des Landes streiken und niemand mehr operiert würde, wäre das sicher nicht verhältnismäßig", führte Bernardi aus. Wenn aber Zehntausende Passagiere nicht in den Urlaub fliegen könnten, sei das ein ganz anderer Fall.
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