Aktionärsschützer erhöhen Druck auf Gesellschaften: Manager sollen ihre Gehälter verraten
zuletzt aktualisiert: 30.09.2004 - 14:52Düsseldorf (rpo). Spitzenmanager sollen ihr Gehalt offenlegen, das fordert die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Notfalls wolle man auch gegen Gesellschaften vor Gericht ziehen. Das sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker am Donnerstag in Düsseldorf.
Die Schutzvereinigung denke über Auskunftsklagen für den Fall nach, dass keine gesetzliche Regelung zu Stande komme. Derzeit gibt es lediglich eine nicht bindende Empfehlung im Corporate-Governance-Kodex.
Dieser seien im vergangenen Jahr erst neun der 30 DAX-Unternehmen gefolgt, sagte Hocker. Zwei weitere Konzerne hätten wenigstens das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden mitgeteilt. "Diese Quote ist mehr als enttäuschend", zog Hocker ein Fazit der Hauptversammlungs-Saison. Doch die "Mauer des Schweigens" bröckele. Ab dem kommenden Geschäftsjahr wollten Allianz und MAN über die Bezüge einzeln Auskunft geben. Mit Commerzbank, E.ON, Schering und TUI dächten zudem vier weitere DAX-Unternehmen über einen solchen Schritt nach.
Die DSW setzt darauf, dass zumindest die individuelle Bekanntgabe der Gehälter von Vorstandsvorsitzenden gesetzlich vorgeschrieben wird. Außerdem seien angesichts der sehr heterogenen Vergütungspraxis Standards nötig, damit klar sei, welche Informationen im einzelnen zu veröffentlichen seien. Anders sei ein Vergleich mit anderen Unternehmen kaum möglich.
Die Veröffentlichung müsse auch die Pensions-Anwartschaften der Vorstände enthalten, forderten die Aktionärsschützer. Dabei kämen zum Teil "erkleckliche Summen" zusammen. Schon nach einer Amtsperiode betrage die Anwartschaft in der Regel 30 Prozent des festen Gehalts. Dieser Betrag wachse auf bis zu 70 Prozent, sagte Hocker. Bei DAX-Konzernen kämen selbst einfache Vorstandsmitglieder auf Jahrespensionen von bis zu 600 000 Euro.
Handlungsbedarf sieht die DSW auch bei der Nichtentlastung von Aufsichtsräten auf Hauptversammlungen. "Es kann nicht zugelassen werden, dass das Misstrauen der Eigentümer ohne jede Folge bleibt", betonte Hocker. Das Thema müsse jetzt vom Gesetzgeber oder im Corporate-Governance-Kodex geregelt werden.
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