Allianz verliert Musterprozess Mehr Freiheit für Privatpatienten

(RP). Die Allianz hat einen Musterprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Sie darf von Kunden, die in einen billigeren Tarif wechseln wollen, keinen Zuschlag mehr nehmen. Ein Signal an die gesamte Branche.

Soviel mehr kassieren Ärzte bei Privatpatienten
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Foto: AP

Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, leidet im Alter oft unter stark steigenden Beiträgen. Da ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung meist nicht möglich ist, versuchen viele, in einen billigeren Tarif ihres Anbieters zu kommen.

Doch das haben die Versicherer ihren Kunden bislang meist vergällt, indem sie einen hohen Wechselzuschlag verlangten, der den Beitragsvorteil nahezu wieder auffraß. Mit dieser Praxis ist nun Schluss. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Versicherer bei einem solchen Wechsel keinen Zuschlag nehmen dürfen (Az: 8 C 42.09). Damit gaben sie der Bundesanstalt für Finanzaufsicht Recht, die die Private Krankenversicherung der Allianz verklagt hatte.

Die Allianz hatte seit 2007 von Alt-Kunden, die in einen neuen Tarif wechseln, einen pauschalen Zuschlag verlangt und dies mit dem gestiegenen Erkrankungs-Risiko begründet. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht: Der beim Vertragsschluss festgestellte Gesundheitszustand bleibe maßgeblich, die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags sei unzulässig.

Was bedeutet das für Versicherte? "Allianz-Kunden, die den umstrittenen Zuschlag nur unter Vorbehalt gezahlt haben, können den Mehraufwand einschließlich Zinsen zurückfordern", sagt Arno Schubach, Rechtsanwalt aus Koblenz. Wer keinen Vorbehalt angemeldet habe, dürfte bei einer Schadenersatzklage wegen unberechtigter Bereicherung gute Karte haben. Und selbst Kunden, die wegen des Zuschlages nicht gewechselt haben, müssen nun in den einst gewünschten Tarif aufgenommen werden.

Das Urteil ist eine Warnung an die gesamte Branche, das Wechselrecht für Privatpatienten nicht auszuhöhlen. Altkunden dürfen demnach jederzeit in einen jungen Paralleltarif des eigenen Versicherers wechseln. "Und beim Wechsel innerhalb des Unternehmens werden die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten", betont Versicherungsexperte Peter Schramm. Fast immer lasse sich ein günstigerer Tarif finden. Denn die meisten der 46 privaten Krankenversicherungen in deutschland bieten günstige Paralleltarife an.

Die Alte Oldenburger, die Concordia, die Debeka, die DEVK, die LVM, die Mecklenburgische und die Provinzial Hannover bieten dagegen nur einen Tarif. Ihre Kunden können zur Milderung der Beitragslast immerhin eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren.

(RP)
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