Kartellabsprachen bei EC-Karten Deutschen Banken droht Milliarden-Klage aus den USA

New York · Die renommierte US-Anwaltskanzlei Hausfeld bereitet einem Zeitungsbericht zufolge Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe gegen deutsche Banken vor. Sparkassen, Volksbanken und Privatinstitute wie die Deutsche Bank sind betroffen. Der Vorwurf wiegt schwer.

Den Geldhäusern werden dem Bericht von "Bild am Sonntag" zufolge verbotene Kartellabsprachen vorgeworfen, die jahrelang zu überhöhten Gebühren beim Zahlen mit EC-Karten geführt haben sollen. US-Staranwalt Michael Hausfeld hat zuletzt Schadenersatz für VW-Kunden in der Abgas-Affäre verlangt. Ein Vertreter der Anwaltskanzlei in Deutschland, Christopher Rother, sagte der "BamS", Hausfeld vertrete "etliche namhafte Mandanten". Dazu gehören dem Bericht zufolge große Mineralölkonzerne sowie bekannte Handelsunternehmen.

Forderungen rückwirkend für zehn Jahre

Jahrelang zahlten die Händler demnach eine feste Gebühr von 0,3 Prozent des Umsatzes an die jeweiligen Banken. Erst auf Druck des Bundeskartellamtes verpflichteten sich die Geldinstitute im Jahr 2014 darauf, dass die Einzelhändler die Gebühren mit den Banken frei verhandeln dürfen. Nach Angaben des Bundeskartellamtes fielen dadurch die Kosten um bis zu 40 Prozent. Laut Handelsverband wurden 2015 Waren im Wert von knapp 100 Milliarden Euro per EC-Karten bezahlt.

Die Anwaltskanzlei will die aus ihrer Sicht überhöhten Gebühren laut Bericht rückwirkend für zehn Jahre einfordern. Die Klagen sollen demnächst beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden. Ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft sagte auf der "BamS", hier versuche "eine amerikanische Klägerkanzlei" offenbar, "einzelne deutsche Handelsunternehmen in Klageverfahren gegen die Kreditwirtschaft hineinzutreiben". Die Kreditwirtschaft sehe dafür keine Grundlage.

(AFP)
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