Gericht bestätigt Brüsseler Auflagen: Microsoft muss Konkurrenten Quellcodes offenlegen
zuletzt aktualisiert: 17.09.2007 - 10:32Brüssel/Luxemburg (RPO). Der US-Konzern Microsoft hat den neun Jahre währenden Streit gegen die EU-Kommission verloren. Ein Gericht in Luxemburg bestätigte die Auflagen aus Brüssel. Demnach muss Microsoft Teile seines Betriebssystems offenlegen, damit andere Unternehmen konkurrierende Produkte erstellen können.
Die Richter bestätigten zudem die von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe über 497 Millionen Euro. Die Richter bestätigten im wesentlichen die Entscheidung der EU-Kommission von März 2004, gegen Microsoft eine Kartellstrafe zu verhängen, weil das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hatte. Die EU-Kommission in Brüssel begrüßte die Entscheidung des EU-Gerichts.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Fachleute erwarten weitreichende Folgen für die gesamte Hightech-Branche. Auch wenn die Kommission in ihrem Vorgehen gegen den Marktführer, dessen Betriebssystem Windows auf über 90 Prozent aller Personalcomputer weltweit läuft, zweifellos viel Sympathie auf ihrer Seite hatte, war der Justizall alles andere als eindeutig.
Die Kommission argumentierte mit der Wahlfreiheit der Verbraucher, Microsoft mit dem Schutz von Urheberrechten. Zwischen diesen beiden Interessen musste das Gericht abwägen.
Das Verfahren geht auf das Jahr 1998 zurück. Damals beschwerte sich ein Konkurrent von Microsoft, das US-Unternehmen Sun Microsystems, über die Marktstrategie des großen Rivalen. Der Vorwurf: Microsoft habe sein Betriebssystem Windows 2000 mit seiner Server-Software in einer Weise gebündelt, dass sie mit Software von anderen Anbietern praktisch nicht zu kombinieren sei.
Beim Aufbau eines Computernetzwerks seien Unternehmen und Privatpersonen also praktisch gezwungen, zusätzlich zu dem auf den PCs in der Regel ohnehin installierten Betriebssystem Windows auch Windows-Software für Server zu kaufen.
Die Kommission befand diesen Vorwurf für berechtigt und vergatterte Microsoft im März 2004 zur Zahlung einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro. Zudem verpflichtete sie den US-Konzern, seinen Konkurrenten Informationen über die technischen Schnittstellen zu übermitteln, die für eine Kombination fremder Software mit dem Betriebssystem Windows erforderlich sind.
Quellcodes preisgeben
Diese Auflage war der eigentliche Knackpunkt des Verfahrens. Die Geldstrafe hatte Microsoft längst weggesteckt - aber dass es Teile seiner Quellcodes preisgeben muss, betrachtet das Unternehmen als Angriff auf den Urheberrechtsschutz. "Die Frage ist, ob der Staat ein Unternehmen zwingen kann, seine Forschungs- und Entwicklungsleistungen für wenig oder gar kein Geld an seine direkten Konkurrenten weiterzugeben", sagt Erich Andersen, Vizepräsident von Microsoft Europe. Bekäme die Kommission recht, so argumentiert der US-Konzern, hätte dies fatale Folgen für die Marktführer in allen forschungsintensiven Branchen.
Die Kommission dagegen warf Microsoft einen "Missbrauch seiner Marktmacht" vor. Der Konzern habe praktisch alle Konkurrenten verdrängt und damit Unternehmen wie Verbrauchern weitgehend die Möglichkeit genommen, sich für alternative Software-Produkte zu entscheiden. Ein Scheitern vor Gericht wäre für die Kommission fatal: Es würde ihre Autorität in Wettbewerbsfragen untergraben.
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