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Verbraucherschützer warnen: Milcheis mit Fremdfett und falschen Aromen

zuletzt aktualisiert: 15.07.2009 - 18:40

Koblenz (RPO). Pflanzenfett und Kunstaroma statt Sahne und Vanilleschoten: Nach Analogkäse und Schummelschinken gerät jetzt Speiseeis ins Interesse der Verbraucherschützer. Bei einer Untersuchung des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamtes enthielt fast jede zehnte von 164 untersuchten Milcheisproben weniger als die vorgeschriebenen 70 Prozent Milch.

In insgesamt 38 Proben wurde Fremdfett nachgewiesen. Die Hersteller verteidigten ihr Vorgehen. Baden-Württemberg will sich unterdessen für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln einsetzen.

Besonders häufig gibt es Verbrauchertäuschung beim beliebten Vanilleeis, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Entgegen den Vorschriften wurden in 34 von insgesamt 44 untersuchten Proben künstliche Vanillearomen gefunden. Vanilleeis darf in Deutschland als solches nur verkauft werden, wenn das Eis ausschließlich mit natürlicher Vanille oder Vanilleextrakt hergestellt wurde. Auch bei Fruchteis kommt es immer wieder zu Beanstandungen, weil das Eis nicht die vorgeschriebenen 20 Prozent Fruchtanteil hat, wie die Behörde erklärte.

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) betonte dagegen, die industriellen Anbieter stellten kein "Imitateis" her: Es handele sich um hochwertige, sichere und eindeutig gekennzeichnete Produkte. So weit Pflanzenfett zum Einsatz komme, handele es sich nicht um ein künstliches Produkt: "Pflanzenfett ist ein ebenso natürliches Produkt wie Milchfett und ein hochwertiger Rohstoff."

Der Einsatz von Pflanzenfett entspreche zudem dem Geschmack der Verbraucher, erklärte der Verband: Eis mit Pflanzenfett habe einen leichteren und neutraleren Geschmack. Der Verkauf von angeblichem Vanilleeis mit künstlichem Aroma komme in Deutschland nur in wenigen Einzelfällen vor. Die Hersteller versuchten in derartigen Fällen, die Ursache in Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten zu klären.

Bundesratsinitiative geplant

Zum Schutz der Verbraucher vor Lebensmittelimitaten will Baden-Württemberg über eine Bundesratsinitiative schärfere Kennzeichnungsregeln durchsetzen. Darin werde eine direkte Kennzeichnung von Imitaten in Verbindung mit dem Produktnamen auf der Schauseite verlangt, kündigte Verbraucherschutzminister Peter Hauk an.

Wer bei der Herstellung von Lebensmitteln anstelle des Originals ein Imitat verwende, müsse dies klar, sichtbar und verständlich als Ersatzprodukt kennzeichnen. "Wir wollen keine Beipackzettel bei Pizza, Pesto oder Käse, sondern eine für jeden verständliche Kennzeichnung." Der Verbraucher könne bei diesem Thema allerdings auch nicht ganz aus der Pflicht genommen werden, betonte der Minister: "Wer wissen möchte, was er kauft und isst, muss sich die Produkte auch genauer ansehen und sich Gedanken über die Angaben auf der Ware machen."

Die Politik müsse aber Rahmenbedingungen schaffen, damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung auch bewusst treffen könne, sagte Hauk. Dies bedeute, dass Imitate auch als solche bezeichnet sein müssten. Er forderte die Europäische Union erneut auf, sich dieses Themas im Sinne der Verbraucher anzunehmen.

Quelle: AP

 
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