Versandapotheken dürfen keinen Nachlass geben Minister Bahr begrüßt Rabatt-Urteil

Berlin · Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die Entscheidung der fünf obersten Bundesgerichte für ein Rabatt-Verbot auf verschreibungspflichtige Medikamente ausländischer Versandapotheken begrüßt.

Daniel Bahr: Ein Bergsteiger will hoch hinaus
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Wer bei einer ausländischen Versandapotheke seine verschreibungspflichtigen Medikamente bestellt, kann künftig nicht mehr mit Bonus-Zahlungen rechnen. Der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschied, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneien auch für ausländische Apotheken gilt. Die Richter gaben damit einem deutschen Apotheker Recht, der gegen die Versandapotheke Europa Apotheek aus dem niederländischen Venlo geklagt hatte.

Die Klärung auf höchster Gerichtsebene war notwendig, weil das Bundessozialgericht Rabatt-Zahlungen der europäischen Versandapotheken für zulässig hielt, der Bundesgerichtshof (BGH) dagegen nicht. Aus Sicht des BGH, der sich nun durchsetzte, müssen die Preisvorschriften nicht nur für deutsche, sondern auch für europäische Apotheken gelten. "Wenn der Patient erst einmal Preise vergleicht, kann unter Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden", sagte auch Anwalt Morton Douglas, Vertreter der deutschen Apotheker.

Bahr strebt neues Gesetz an

Für Apotheken, die in Deutschland ihren Sitz haben, war die Praxis der ausländischen Versandapotheken ein Ärgernis. Die Konkurrenz jenseits der Grenzen gewährte einen Rabatt von bis zu 15 Euro pro Packung. Trotz eines Eigenanteils von fünf bis zehn Euro pro Packung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten machten Patienten auf diesem Weg noch ein Plus. Vor allem für Chroniker waren ausländische Versandapotheken attraktiv.

Aus Sicht der Krankenkassen stellten die Rabatte kein Problem dar. "Wir arbeiten gut und gerne mit den Versandapotheken zusammen", sagte ein Sprecher der Barmer GEK. Voraussetzung sei nur, dass die Versandapotheken den Rahmenvertrag akzeptierten, der Qualitätsstandards und die Zuzahlung bei Arzneien regelt.

Die Politik war schon vor der Auseinandersetzung auf das Problem aufmerksam geworden. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) strebt zum 1. Oktober ohnehin eine gesetzliche Klarstellung an. "Die Novelle zum Arzneimittelgesetz stellt klar, dass die Preisverordnung für die Arzneimittel in Deutschland gilt — gleichgültig, ob die Bürger diese Arzneimittel in Deutschland oder im Ausland bestellen", sagte Bahr unserer Redaktion. Er betonte: "Aus guten Gründen hat die Politik seit Jahrzehnten festgelegt, dass verschreibungspflichtige Medikamente nicht dem Preiswettbewerb unterliegen."

(qua)
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